
Zweck des Sicherungsfonds ist es, kurzfristig Liquiditätsengpässe zu überbrücken, um im Interesse aller Lizenzclubs den Spielbetrieb nicht zu gefährden. Der Sicherungsfonds wurde von der Generalversammlung des Ligaverbandes am 31. Juli 2004 beschlossen. Er ist als Anhang VIII Teil der Lizenzierungsordnung. Hinweis: Die Lizenzierungsordnung inklusive aller Anhänge finden Sie im Internet auf www.bundesliga.de/de/dfl/interna unter dem Punkt Ligastatut.
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