
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte, weil die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Um einen Werteverfall zu verhindern und um zumindest einen Teil der Arbeitsplätze zu retten, führt der Insolvenzverwalter intensive Verhandlungen mit potentiellen Investoren. Die Entscheidung über eine Fortführung oder Schließung des Geschäftsbetriebes solle spätestens in der Gläubigerversammlung am 4. November 2002 getroffen werden.
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