Frankfurt/Wien (ots) - Die Chancen der insgesamt 16.000 geschädigten österreichischen und deutschen Anleger der insolventen Wiener Asset Management Investment Services AG (AMIS) sowie der Vertriebstochter AMIS Financial Consulting AG (AFC) verschlechtern sich erheblich, zeitnah zumindest an einen Teil ihres Vermögens zu kommen. Sofern nicht bis kommenden Freitag ein Kostenvorschuss zur Fortführung beider Konkursverfahren vorgelegt wird, droht die Einstellung beider Verfahren durch das Wiener Handelsgericht mangels Masse. Die erfolgten Forderungsanmeldungen der Gläubiger von rund EUR 300 Millionen - diese Summe enthält allerdings Mehrfachanmeldungen - wären dann wertlos. Erforderlich wäre laut Masseverwalter ein Kostenvorschuss von rund EUR150.000 - die Republik Österreich hat hingegen alleine mit den Konkursgebühren mehr als EUR 300.000 von den Geschädigten eingenommen.
Die deutsche ARGE AMIS (2.500 Mandanten) und die österreichischen Kanzleien Christandl & Partner (1.500), Neumayer & Walter (1.100) und Vogl (900), die inzwischen koordiniert in diesem Massensschadenfall vorgehen, sehen nach eingehender Prüfung der Sachlage sowie der Sichtung zahlreicher Dokumente insbesondere die Republik Österreich, die Aufsichtsbehörde FMA und deren Rechtsvorgängerin BWA in der Haftung.
Hierzu Rechtsanwalt Dr. Johannes Neumayer: "Aus uns vorliegenden Dokumenten können wir in vielen Fällen konkret belegen, dass die Aufsichtsbehörde ihrer Prüfpflicht hätte anders nachkommen bzw. andere Konsequenzen ziehen müssen. Eines der zahlreichen Beispiele: Bereits 1999 hat die damalige FMA-Vorgängerbehörde BWA aufgrund einer Anzeige eines unserer Mandanten gravierende Rechtsverstösse der AMIS-Vorgängergesellschaft AMV AG festgestellt. Dennoch wurde das Konto der AMV, auf welches die Kunden die Gelder einbezahlt haben, erst auf Aufforderung der BWA im September 2000 geschlossen."
"Die zuständigen österreichischen Behörden haben bereits vor Jahren die AMV-Geschäftsleitung wegen gesetzwidrigen Verhaltens sanktioniert", ergänzt Rechtsanwalt Dr. Harald Christandl. "Dennoch wurde seitens der Aufsichtsbehörden keine weiteren Maßnahmen veranlasst. Die Kanzlei Christandl & Partner hat die Republik Österreich bereits im Dezember 2005 wegen gemeinschaftswidrigen Verhaltens bei der EU-Kommission in Sachen AMIS angezeigt."
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl kritisiert zudem, dass "in einem weiteren Prüfbericht der FMA vom Juni 2002 festgestellt wurde, dass es kein internes Revisionssystem bei AMIS sowie Regelungen für Mitarbeitergeschäfte mit verbundenen Parteien gab. Eine Prüfung, wo sich das verwaltete Vermögen befindet und wie die Vermögensverwaltung erfolgt, fand seitens der FMA nicht statt."
Die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin beschäftigte sich zumindest bereits zwischen 2001 und 2003 mit den Aktivitäten der AMIS und ihren Vermittlern in Deutschland. Aufgrund eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) - konkret dem unzulässigen Vertrieb von Verwaltungsverträgen und Nichtfondsprodukten - wurden mehrere AMIS-Vermittler in Deutschland von der BaFin aufsichtsrecht-lich verfolgt. Die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin war dabei nach Art. 23 Absatz 3, Satz 3 der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (WpDiRiL) außerdem verpflichtet, ihre österreichischen Kollegen von der FMA über diese strafrechtlichen Vorgänge zu unterrichten. "Wir haben keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die BaFin ihren Pflichten nicht nachgekommen wäre. Sollte die FMA diese Hinweise tatsächlich erhalten und sie dann jedoch ignoriert haben, würde das einen weiteren wichtigen Ansatzpunkt für eine Amtshaftungsklage gegen die FMA konstituieren", so Rechtsanwalt Klaus Nieding von der deutschen ARGE AMIS.
Sein Kollege Andreas Tilp weist auf die besonders brisante Situation der deutschen Anleger hin. Insbesondere den rund 6.000 geschädigten deutschen Anlegern drohen gravierende Nachteile. Sie wurden seit dem Frühjahr 2004 intensiv geworben. Nach der Suspendierung der so genannten SICAV-Fonds von AMIS in Luxemburg im Frühjahr 2004 flossen deutsche Anlegergelder jedoch nicht mehr in das Sondervermögen, sondern in das AMIS-Produkt Vario Invest. Dieses Produkt ist jedoch kein Luxemburger Sondervermögen, sondern ein einfacher Vermögensverwaltervertrag. Vor diesem Hintergrund kann das angelegte Geld dieser Geschädigten nur sehr schwer zugeordnet werden. An einer Ausschüttung der inzwischen in Liquidation befindlichen Luxemburger SICAV-Fonds können diese Anleger daher nach Einschätzung der ARGE AMIS wahrscheinlich nicht partizipieren.
"Deutsche Anleger sind von der Untätigkeit und Oberflächlichkeit der österreichischen Aufsichtsbehörde FMA und den Wirtschaftsprüfern deshalb besonders betroffen. Trotz der Suspendierung der so genannten AMIS-Sicav-Fonds durch die luxemburgische Aufsichtsbehörde CSSF sowie dem aufsichtsrechtlich Handeln der BaFin hat die FMA offenkundig nicht die nötigen Schritte unternommen. Aber auch der österreichische Gesetzgeber hat beispielsweise bei der Umsetzung der EU-Finanzdienstleistungsrichtlinie in nationales österreichisches Recht unseres Erachtens nach versagt: Das österreichische Konstrukt der Anlegerentschädigungseinrichtung AeW ist bei der drohenden Insolvenz ihrer Mitgliedsunternehmen im Entschädigungsfall grob fehlerhaft. Für die geschädigten Anleger ist es jedenfalls inakzeptabel und kaum ertragbar, wenn österreichische Politiker im Zuge der derzeitigen EU-Ratspräsidentschaft dem Finanzmarkt Österreich eine Vorbildfunktion attestieren", so Rechtsanwalt Andreas Tilp von der ARGE AMIS.
Die ARGE AMIS sowie die österreichischen Kanzleien Christandl & Partner, Neumayer & Walter und Vogl beabsichtigen vor diesem Hintergrund, in Kürze eine Staatshaftungs- und Amtshaftungsklage der geschädigten Anleger gegen die Republik Österreich und die FMA einzureichen. Der Hintergrund: Anders als in Deutschland haftet nach der österreichischen Rechtssprechung die Republik für Fehler ihrer Aufsichtsbehörde FMA.
Ende der Mitteilung.
Hintergrund:
Vom Fall AMIS sind rund 10.000 österreichische und etwa 6.000 deutsche Anleger mit einer Gesamtanlagesumme von 120 bis 150 Millionen EUR betroffen. Von diesen Anlegergeldern sollen nach letz-ten Erkenntnissen rund 70 Millionen EUR verschwunden sein. Gegen die Verantwortlichen wird deshalb wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. Die Wiener Staatsan-waltschaft ermittelt derzeit gegen 13 Verdächtige. Die beiden Ex-AMIS-Manager Böhmer und Loidl sind in Venezuela inhaftiert.
Die ARGE AMIS ist eine Arbeitsgemeinschaft der beiden auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsan-waltskanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (www.niedingbarth.de), Frankfurt am Main, und TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de), Kirchentellinsfurt (bei Tübingen) und Berlin. Weitere Informationen zur ARGE AMIS können dem Portal www.arge-amis.de/www.arge-amis.at entnommen werden.
Originaltext: ARGE AMIS Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=60111 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_60111.rss2
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Die deutsche ARGE AMIS (2.500 Mandanten) und die österreichischen Kanzleien Christandl & Partner (1.500), Neumayer & Walter (1.100) und Vogl (900), die inzwischen koordiniert in diesem Massensschadenfall vorgehen, sehen nach eingehender Prüfung der Sachlage sowie der Sichtung zahlreicher Dokumente insbesondere die Republik Österreich, die Aufsichtsbehörde FMA und deren Rechtsvorgängerin BWA in der Haftung.
Hierzu Rechtsanwalt Dr. Johannes Neumayer: "Aus uns vorliegenden Dokumenten können wir in vielen Fällen konkret belegen, dass die Aufsichtsbehörde ihrer Prüfpflicht hätte anders nachkommen bzw. andere Konsequenzen ziehen müssen. Eines der zahlreichen Beispiele: Bereits 1999 hat die damalige FMA-Vorgängerbehörde BWA aufgrund einer Anzeige eines unserer Mandanten gravierende Rechtsverstösse der AMIS-Vorgängergesellschaft AMV AG festgestellt. Dennoch wurde das Konto der AMV, auf welches die Kunden die Gelder einbezahlt haben, erst auf Aufforderung der BWA im September 2000 geschlossen."
"Die zuständigen österreichischen Behörden haben bereits vor Jahren die AMV-Geschäftsleitung wegen gesetzwidrigen Verhaltens sanktioniert", ergänzt Rechtsanwalt Dr. Harald Christandl. "Dennoch wurde seitens der Aufsichtsbehörden keine weiteren Maßnahmen veranlasst. Die Kanzlei Christandl & Partner hat die Republik Österreich bereits im Dezember 2005 wegen gemeinschaftswidrigen Verhaltens bei der EU-Kommission in Sachen AMIS angezeigt."
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl kritisiert zudem, dass "in einem weiteren Prüfbericht der FMA vom Juni 2002 festgestellt wurde, dass es kein internes Revisionssystem bei AMIS sowie Regelungen für Mitarbeitergeschäfte mit verbundenen Parteien gab. Eine Prüfung, wo sich das verwaltete Vermögen befindet und wie die Vermögensverwaltung erfolgt, fand seitens der FMA nicht statt."
Die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin beschäftigte sich zumindest bereits zwischen 2001 und 2003 mit den Aktivitäten der AMIS und ihren Vermittlern in Deutschland. Aufgrund eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG) - konkret dem unzulässigen Vertrieb von Verwaltungsverträgen und Nichtfondsprodukten - wurden mehrere AMIS-Vermittler in Deutschland von der BaFin aufsichtsrecht-lich verfolgt. Die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin war dabei nach Art. 23 Absatz 3, Satz 3 der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (WpDiRiL) außerdem verpflichtet, ihre österreichischen Kollegen von der FMA über diese strafrechtlichen Vorgänge zu unterrichten. "Wir haben keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die BaFin ihren Pflichten nicht nachgekommen wäre. Sollte die FMA diese Hinweise tatsächlich erhalten und sie dann jedoch ignoriert haben, würde das einen weiteren wichtigen Ansatzpunkt für eine Amtshaftungsklage gegen die FMA konstituieren", so Rechtsanwalt Klaus Nieding von der deutschen ARGE AMIS.
Sein Kollege Andreas Tilp weist auf die besonders brisante Situation der deutschen Anleger hin. Insbesondere den rund 6.000 geschädigten deutschen Anlegern drohen gravierende Nachteile. Sie wurden seit dem Frühjahr 2004 intensiv geworben. Nach der Suspendierung der so genannten SICAV-Fonds von AMIS in Luxemburg im Frühjahr 2004 flossen deutsche Anlegergelder jedoch nicht mehr in das Sondervermögen, sondern in das AMIS-Produkt Vario Invest. Dieses Produkt ist jedoch kein Luxemburger Sondervermögen, sondern ein einfacher Vermögensverwaltervertrag. Vor diesem Hintergrund kann das angelegte Geld dieser Geschädigten nur sehr schwer zugeordnet werden. An einer Ausschüttung der inzwischen in Liquidation befindlichen Luxemburger SICAV-Fonds können diese Anleger daher nach Einschätzung der ARGE AMIS wahrscheinlich nicht partizipieren.
"Deutsche Anleger sind von der Untätigkeit und Oberflächlichkeit der österreichischen Aufsichtsbehörde FMA und den Wirtschaftsprüfern deshalb besonders betroffen. Trotz der Suspendierung der so genannten AMIS-Sicav-Fonds durch die luxemburgische Aufsichtsbehörde CSSF sowie dem aufsichtsrechtlich Handeln der BaFin hat die FMA offenkundig nicht die nötigen Schritte unternommen. Aber auch der österreichische Gesetzgeber hat beispielsweise bei der Umsetzung der EU-Finanzdienstleistungsrichtlinie in nationales österreichisches Recht unseres Erachtens nach versagt: Das österreichische Konstrukt der Anlegerentschädigungseinrichtung AeW ist bei der drohenden Insolvenz ihrer Mitgliedsunternehmen im Entschädigungsfall grob fehlerhaft. Für die geschädigten Anleger ist es jedenfalls inakzeptabel und kaum ertragbar, wenn österreichische Politiker im Zuge der derzeitigen EU-Ratspräsidentschaft dem Finanzmarkt Österreich eine Vorbildfunktion attestieren", so Rechtsanwalt Andreas Tilp von der ARGE AMIS.
Die ARGE AMIS sowie die österreichischen Kanzleien Christandl & Partner, Neumayer & Walter und Vogl beabsichtigen vor diesem Hintergrund, in Kürze eine Staatshaftungs- und Amtshaftungsklage der geschädigten Anleger gegen die Republik Österreich und die FMA einzureichen. Der Hintergrund: Anders als in Deutschland haftet nach der österreichischen Rechtssprechung die Republik für Fehler ihrer Aufsichtsbehörde FMA.
Ende der Mitteilung.
Hintergrund:
Vom Fall AMIS sind rund 10.000 österreichische und etwa 6.000 deutsche Anleger mit einer Gesamtanlagesumme von 120 bis 150 Millionen EUR betroffen. Von diesen Anlegergeldern sollen nach letz-ten Erkenntnissen rund 70 Millionen EUR verschwunden sein. Gegen die Verantwortlichen wird deshalb wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. Die Wiener Staatsan-waltschaft ermittelt derzeit gegen 13 Verdächtige. Die beiden Ex-AMIS-Manager Böhmer und Loidl sind in Venezuela inhaftiert.
Die ARGE AMIS ist eine Arbeitsgemeinschaft der beiden auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsan-waltskanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (www.niedingbarth.de), Frankfurt am Main, und TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de), Kirchentellinsfurt (bei Tübingen) und Berlin. Weitere Informationen zur ARGE AMIS können dem Portal www.arge-amis.de/www.arge-amis.at entnommen werden.
Originaltext: ARGE AMIS Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=60111 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_60111.rss2
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