Der Internetdienstleister T-Online kann nun doch mit der Muttergesellschaft Deutsche Telekom verschmolzen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main heute entschieden.
Wie T-Online am Donnerstag mitteilte, hat das OLG Frankfurt die Entscheidung des Landgerichts Darmstadt aufgehoben und festgestellt, dass die erhobenen Anfechtungsklagen der Eintragung der Verschmelzung mit der Deutsche Telekom AG im Handelsregister nicht entgegenstehen. Die Entscheidung sei aber noch nicht rechtskräftig. Die Eintragung ins Handelsregister könne daher noch nicht erfolgen.
© 2006 BörseGo