
Nach dem Maastrichter Vertrag darf die Neuverschuldung eines Landes, das den Euro einführen will, 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten. Die Gesamtverschuldung darf nicht über 60% liegen. Bei der Inflation liegt der Referenzwert bei 2,6%.
Neben der Empfehlung der Kommission muss auch die Europäische Zentralbank einen Euro-Kandidaten bewerten. Die endgültige Entscheidung treffen die EU-Finanzminister, formal liegt das letzte Wort bei den Staats- und Regierungschefs. Slowenien, Litauen und Estland gehören seit Juni 2004 dem Europäischen Wechselkursmechanismus an. Dies ist eine weitere Bedingung für den Euro-Beitritt.
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