
Allein die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten reicht aber im Sinne der Datenschutzgesetze nicht, um datenschutzkonform zu sein. In vielen Unternehmen,in denen der gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzbeauftragte bestellt wurde, hat dieser leider nur eine Alibifunktion. Seine Pflichten und Aufgaben als Datenschutzbeauftragter werden oft aus Zeitmangel und/oder mangelnden Fachkenntnissen sträflich vernachlässigt. Datenschutzrechtliche Probleme kann es auch in diesem Zusammenhang mit dem Finanzamt geben. Unternehmen müssen steuerrelevante Daten so archivieren, dass ein unmittelbarer Zugriff - unter Berücksichtigung der Datenschutzgesetze - durch das Finanzamt gewährleistet ist. Bei Verstößen drohen auch hier hohe Geldstrafen. "Die Aufsichtsbehörden beginnen jetzt damit, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vermehrt zu kontrollieren", so Rolf Lebermann, von der Geschäftsführung der jurControl. "Das geht aus den Tätigkeitsberichten der jeweiligen Landesdatenschutz-Beauftragten hervor." Unternehmen, die nicht wissen, ob bei Ihnen Datenschutz und Datesicherheit gesetzeskonform sind, bietet jurControl eine kostenlose Checkliste zur Überprüfgung der Datenschutzkonformität an.
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