Hugin Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Recht, Prozess, Fusion: mobilcom AG: Verschmelzung mobilcom/freenet
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Das Landgericht Kiel hat in einem heute der Gesellschaft zugegangenen Beschluss, der der Vorbereitung des für den 20. Juni 2006 geplanten Termins zur mündlichen Verhandlung dient, nach vorläufiger Bewertung Bedenken gegen die sofortige Freigabe der Verschmelzung erhoben und den Parteien 4 Wochen Frist zur Stellungnahme gegeben. Das Landgericht Kiel bezweifelt das Vorliegen eines vorrangigen Eintragungsinteresses und stellt die Wirksamkeit des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft zum Vergleich mit der France Télécom S.A. im Januar 2003 sowie deswegen auch die Wirksamkeit des Vergleichs selbst in Frage. Die Gesellschaft ist zuversichtlich, die jetzt vorgetragenen Bedenken des Gerichts ausräumen zu können.
--- Ende der Ad-hoc Mitteilung --- WKN: 662240; ISIN: DE0006622400; Index: CDAX, HDAX, Prime All Share, TecDAX, TECH All Share, MIDCAP; Notiert: Prime Standard in Frankfurter Wertpapierbörse, Freiverkehr in Börse Berlin Bremen, Freiverkehr in Börse Düsseldorf, Freiverkehr in Hanseatische Wertpapierbörse zu Hamburg, Freiverkehr in Niedersächsische Börse zu Hannover, Freiverkehr in Bayerische Börse München, Freiverkehr in Börse Stuttgart, Geregelter Markt in Frankfurter Wertpapierbörse;
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AXC0147 2006-05-08/17:23