
Das Ladenöffnungsgesetz erlaubt es den Geschäften, an Werktagen beliebig zu öffnen. Sie erwarte dennoch keine Öffnungszeiten von 24 Stunden am Tag, sagte Thoben. "Das werden die Unternehmen mit den Beschäftigten aushandeln müssen", meinte die CDU-Politikerin.
Geschlossen bleiben die Läden in der Regel an Sonntagen, allerdings mit zahlreichen Ausnahmen. Lediglich die Adventssonntage dürfen dem Entwurf zufolge auf keinen Fall freigegeben werden. Ansonsten sind weiterhin vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr mit jeweils maximal fünf Stunden Öffnungszeit zulässig. Allerdings wird kein vorgeblicher Grund wie ein Volksfest oder Schützenzug für die Genehmigung mehr benötigt. "Wir passen die Rechtslage den veränderten Arbeits- und Lebensgewohnheiten an", sagte Thoben.
Sonntagsöffnungen sind außerdem zulässig für bestimmte Warengruppen wie Blumen, Milch und Zeitungen und für bestimmte Verkaufsstätten wie Tankstellen oder Läden in Flughäfen und Bahnhöfen. In Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten dürfen die Läden außerdem an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr Waren verkaufen, "die zum speziellen Angebot dieser Orte gehören". Für die Beschäftigten gelten nach dem Entwurf bei Sonntagsarbeit künftig die Bestimmungen des Bundesarbeitszeitgesetzes. Demnach sind maximal zehn Stunden Sonntagsarbeit zulässig. Bisher waren es nach dem Ladenschlussgesetz acht Stunden.
Thoben wies von der Gewerkschaft ver.di geäußerte Befürchtungen zurück, von der Erweiterung der Ladenöffnungszeiten würden vor allem die großen Konzerne profitieren. Erfahrungen im Ausland zeigten vielmehr, dass gerade die großen Kaufhäuser früh schlössen, weil es nicht möglich sei, nur einzelne Abteilungen offen zu halten, für die es Kundennachfrage gebe.
Der Einzelhandelsverband Nordrhein-Westfalen begrüßte die Freigabe der Öffnungszeiten. Sie eröffne den Geschäften die Chance zur individuellen Ausrichtung an den Kundenbedürfnisse, erklärte Hauptgeschäftsführer Peter Achten. Umsatzsteigerungen oder Beschäftigungseffekte erwarte der Verband nicht, allenfalls Verschiebungen innerhalb der Branche.
DJG/hab
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