
Nach Auffassung der Dresdner Richter sei es nicht offensichtlich, dass die ursprünglich nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilte Erlaubnis zur “Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten³ nicht auch die Vermittlung von Wetten im Internet erfasse, wie vom Land Sachsen beanstandet (SPONSORs berichtete). Zudem sei das Unternehmen durch das Verbot in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht. Daher überwiege das Interesse des Wettanbieters an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber dem staatlichen Interesse am Sofortvollzug des Verbots. Eine endgültige Entscheidung soll ein Hauptverfahren zu einem späteren Zeitpunkt bringen.
Darüber hinaus beraten die Ministerpräsidenten der Länder ab heute in Bad Pyrmont über ein neues Lotteriegesetz. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres, das die Aufrechterhaltung des staatlichen Wettmonopols unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, gehen alle Beobachter davon aus, dass es vorerst nicht zu einer Liberalisierung des Wettmarktes in Deutschland kommt. Allerdings gibt es auch einige Bundesländer (u.a. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein), die in Richtung einer Liberalisierung tendieren. Diese befinden sich aber in der Minderheit unter den 16 Bundesländern. In einem Artikel der Süddeutschen Zeitung wird heute indes gemutmaßt, dass es nach einer Festschreibung des staatlichen Wettmonopols bis 2010 danach zu einem “Konzessionsmodell³ kommen könne, welches die Vergabe von Wettlizenzen an private Wettanbieter regele.
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