KÖLN (AP)--Belegschaftsaktien sind das dominierende Modell der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland. Auf Aktien entfielen 2005 mit 9 Mrd EUR gut 70% des gesamten Mitarbeiterkapitals, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) am Mittwoch in Köln berichtete. Die Summe verteilt sich auf 1,4 Millionen Mitarbeiter in 610 Unternehmen. Allerdings sprachen sich die Experten dagegen aus, Investivlöhne tariflich oder gesetzlich vorzuschreiben. Besonders für Personenunternehmen seien diese kaum geeignet.
Insgesamt praktizierten nach Angaben des Instituts in Deutschland 3.600 Unternehmen verschiedene Beteiligungsformen von Mitarbeitern, bei denen die Beschäftigten einen Teil ihres Entgelts längerfristig im Unternehmen anlegen. Das gesamte Mitarbeiterkapital betrug 2005 rund 12,3 Mrd EUR. Hinter der Belegschaftsaktie folgte das Modell der direkten stillen Beteiligung, die von 970 Unternehmen praktiziert wurde. Dabei entfielen rund 1,3 Mrd EUR Kapital auf 250.000 Mitarbeiter. Bei diesem Modell erhalten die Mitarbeiter stille Anteile am Unternehmen und sind am Gewinn beteiligt.
Das arbeitgebernahe Institut sprach sich für freiwillige Vereinbarungen der Unternehmen mit ihren Belegschaften, aber gegen tarifliche oder gesetzliche Vorschriften zum Investivlohn aus. Die angedachten Regelungen würden bei Einführung eines Investivlohnes einen gewaltigen bürokratischen Aufwand bedeuten und viele Unternehmen übermäßig belasten. Dazu gehörten die geplante Absicherung der Mitarbeiterbeteiligungen gegen Insolvenzen und die dem Beschäftigten eingeräumte Möglichkeit, sein Kapital mitzunehmen, wenn er den Arbeitgeber wechselt.
Besonders für Personenunternehmen gebe es große praktische Probleme. "Diese werden kaum ein Interesse daran haben, dass ihre Mitarbeiter wegen ihrer Kapitalbeteiligung auch Einfluss auf die Firmenpolitik nehmen wollen", erklärten die Experten. Den Beschäftigten dürfe wiederum unklar sein, wie viel etwa ein Firmenanteil wert sei. Kapitalgesellschaften hätten es leichter, was auch die weite Verbreitung der Belegschaftsaktien zeige. Der Wert der Unternehmensanteile sei meist an den Börsenkursen abzulesen, zudem seien die Kompetenzen zwischen Management und Aktionären klar verteilt.
Webseite: www.iwkoeln.de
DJG/apo
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Insgesamt praktizierten nach Angaben des Instituts in Deutschland 3.600 Unternehmen verschiedene Beteiligungsformen von Mitarbeitern, bei denen die Beschäftigten einen Teil ihres Entgelts längerfristig im Unternehmen anlegen. Das gesamte Mitarbeiterkapital betrug 2005 rund 12,3 Mrd EUR. Hinter der Belegschaftsaktie folgte das Modell der direkten stillen Beteiligung, die von 970 Unternehmen praktiziert wurde. Dabei entfielen rund 1,3 Mrd EUR Kapital auf 250.000 Mitarbeiter. Bei diesem Modell erhalten die Mitarbeiter stille Anteile am Unternehmen und sind am Gewinn beteiligt.
Das arbeitgebernahe Institut sprach sich für freiwillige Vereinbarungen der Unternehmen mit ihren Belegschaften, aber gegen tarifliche oder gesetzliche Vorschriften zum Investivlohn aus. Die angedachten Regelungen würden bei Einführung eines Investivlohnes einen gewaltigen bürokratischen Aufwand bedeuten und viele Unternehmen übermäßig belasten. Dazu gehörten die geplante Absicherung der Mitarbeiterbeteiligungen gegen Insolvenzen und die dem Beschäftigten eingeräumte Möglichkeit, sein Kapital mitzunehmen, wenn er den Arbeitgeber wechselt.
Besonders für Personenunternehmen gebe es große praktische Probleme. "Diese werden kaum ein Interesse daran haben, dass ihre Mitarbeiter wegen ihrer Kapitalbeteiligung auch Einfluss auf die Firmenpolitik nehmen wollen", erklärten die Experten. Den Beschäftigten dürfe wiederum unklar sein, wie viel etwa ein Firmenanteil wert sei. Kapitalgesellschaften hätten es leichter, was auch die weite Verbreitung der Belegschaftsaktien zeige. Der Wert der Unternehmensanteile sei meist an den Börsenkursen abzulesen, zudem seien die Kompetenzen zwischen Management und Aktionären klar verteilt.
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