
Der zuständige VIII. Zivilsenat teilte dann aber in der vergangenen Woche mit, dass er noch weitergehende Rechtsfragen erörtern wolle. Neben den Gaspreiserhöhungen will er nun auch die Ausgangspreise in den Blick nehmen. So erläuterte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball, dass Gastarife auch dann unbillig sein könnten, wenn die Preiserhöhung zwar nachvollziehbar seien, aber bereits die Ausgangspreise zu hoch waren.
In der ersten mündlichen Verhandlung im Dezember 2006 habe der Senat diese Rechtsfrage noch für unbeachtlich gehalten und nur die Preiserhöhung erörtert. Im Laufe der Beratung seien ihm aber Zweifel gekommen, so dass die Bundesrichter die Erörterung nun nachholen wollen. Im Ausgangsverfahren hatte ein pensionierter Richter aus Heilbronn gegen die Gaspreiserhöhung seines Versorgungsunternehmens geklagt.
Webseite: www.bundesgerichtshof.de
DJG/kth
-0-
© 2007 Dow Jones News