
So erwüchsen Deutschland aus einem jüngsten Urteil zur Dividendenbesteuerung Risiken von 5 Mrd EUR, erinnerte er. Deutschland werde die steuerpolitische Rechtsprechung thematisieren, wenn es nicht mehr den EU-Ratsvorsitz halte, kündigte der Finanzminister an.
In seiner Eröffnungsrede für die vom Bundesfinanzministerium, dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und dem Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht organisierten Konferenz warnte Steinbrück allgemein vor den schädlichen Folgen eines Steuerwettlaufs nach unten und machte sich für eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer in der Europäischen Union (EU) stark.
"Mir ist sehr daran gelegen, dass es nicht zu einem ausufernden und für alle Mitgliedstaaten schädlichen Steuerwettbewerb nach unten kommt", sagte er. Länder, die in einen solchen Wettlauf nach unten einträten, dürften nicht auf die Hilfe von Nettozahlern wie Deutschland hoffen, um ihre nationalen Aufgaben zu finanzieren.
Eine gemeinsame Bemessungsgrundlage könne hierauf eine Antwort auf derartige Tendenzen sein, da sie zu einer Steigerung der nationalen Einnahmen beitragen könne, ohne dass die Sätze erhöht würden. Zudem bringe eine Harmonisierung international tätigen Unternehmen "Planungssicherheit".
Steinbrück wies allerdings auch darauf hin, dass hierfür noch ein schwieriger Beratungsprozess bevorstehe. "Mir ist sehr bewusst, dass das Thema in Europa ein heißes Eisen ist, bei dem nationale Interessen dominieren", unterstrich Steinbrück. Deutschland strebe keine Harmonisierung der Steuersätze an, stellte der Finanzminister aber klar.
-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118,
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