
Der Bonner Konzern hatte das Bundesfinanzministerium sowie die KfW Bankengruppe, Frankfurt, auf Zahlung von rund 112 Mio EUR verklagt. Der Bund kann das Urteil dem Bericht zufolge noch anfechten. Der Bund werde das Urteil prüfen und gegebenenfalls anfechten, habe es vom Finanzministerium in Berlin dazu geheißen.
Im Jahr 2000 war die Telekom in den USA an die Börse gegangen. Zu diesem Zeitpunkt stand die T-Aktie bei 66,50 EUR. In der Folge fiel ihr Kurs bis auf rund 10 EUR. US-Aktionäre strengten eine Sammelklage an und verlangten vom Bonner Unternehmen insgesamt 400 Mio USD Schadenersatz. Der Vorwurf lautete, der Verkaufsprospekt habe mit falschen Zahlen geworben. Grundstücke des Unternehmens seien zu günstig bewertet worden.
Während in Deutschland wegen dieses strittigen Vorwurfs noch Klagen anhängig sind, hat die Telekom in den USA wegen des großen Prozessrisikos einen Vergleich geschlossen: 95 Mio EUR plus 17 Mio EUR Anwaltskosten wurden gezahlt. Der Bonner Konzern aber will die Summe erstattet haben. Die Telekom habe auch im Auftrag des Bundes gehandelt, als sie auf den amerikanischen Aktienmarkt gegangen sei.
Weil die Telekom gegenüber den amerikanischen Anlegern allein die Verantwortung übernommen habe, habe sie auch eine Leistung für die Großaktionäre erbracht, urteilten die Bonner Richter laut dem Bericht. Und diese Leistung müsse - wie bei einer Bankbürgschaft auch - erstattet werden. Über die tatsächliche Höhe soll erst nach Rechtskraft dieses Urteils entschieden werden.
Beim Bonner Gericht war für eine Stellungnahme niemand zu erreichen.
Webseite: http://www.telekom.de
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