Berlin/Brüssel (BoerseGo.de) – Im Streit um Mehrwertsteuer-Befreiungen für Postdienste hat die EU-Kommission die letzte Phase des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet. Zu diesem Zwecke verschickte sie eine so genannte mit Gründen versehene Stellungnahme an die Bundesrepublik, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Auch gegen Schweden und das Vereinte Königreich wurden die Verfahren verschärft.
Das Vereinigte Königreich und Deutschland befreien alle oder die meisten von den ehemaligen Postmonopolen angebotenen Postdienstleistungen von der Mehrwertsteuer. Werden die betreffenden nationalen Rechtsvorschriften nicht entsprechend geändert, kann die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen, was ggf. die Deutsche Post betreffen könnte.
"Als Hüterin der Verträge muss die Europäische Kommission sicherstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften in der gesamten Gemeinschaft in einheitlicher Weise angewendet werden", erläuterte László Kovács, EU-Kommissar für Steuern und Zölle. "Die Mehrwertsteuerbefreiung für Postdienste ist noch in den EU-Rechtsvorschriften verankert und sollte so angewendet werden, dass Wettbewerbsverzerrungen zwischen ehemaligen Monopolen und neuen Marktteilnehmern möglichst vermieden werden, so dass sämtliche Wirtschaftsbeteiligten in ganz Europa Postdienste anbieten können."
Mit diesem Vorgehen reagiere die EU-Kommission auf eine Reihe ihr vorliegender Beschwerden. Möglicherweise sei es die von mehreren Mitgliedstaaten angewandte Mehrwertsteuerbefreiung, die einen wirksamen Wettbewerb im Postsektor am stärksten behindere.
Das Vereinigte Königreich und Deutschland befreien alle oder die meisten von den ehemaligen Postmonopolen angebotenen Postdienstleistungen von der Mehrwertsteuer. Werden die betreffenden nationalen Rechtsvorschriften nicht entsprechend geändert, kann die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen, was ggf. die Deutsche Post betreffen könnte.
"Als Hüterin der Verträge muss die Europäische Kommission sicherstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften in der gesamten Gemeinschaft in einheitlicher Weise angewendet werden", erläuterte László Kovács, EU-Kommissar für Steuern und Zölle. "Die Mehrwertsteuerbefreiung für Postdienste ist noch in den EU-Rechtsvorschriften verankert und sollte so angewendet werden, dass Wettbewerbsverzerrungen zwischen ehemaligen Monopolen und neuen Marktteilnehmern möglichst vermieden werden, so dass sämtliche Wirtschaftsbeteiligten in ganz Europa Postdienste anbieten können."
Mit diesem Vorgehen reagiere die EU-Kommission auf eine Reihe ihr vorliegender Beschwerden. Möglicherweise sei es die von mehreren Mitgliedstaaten angewandte Mehrwertsteuerbefreiung, die einen wirksamen Wettbewerb im Postsektor am stärksten behindere.
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