Das Bundessozialgericht hat einem "Spiegel"-Bericht zufolge dem für Rentenurteile zuständigen Senatsvorsitzenden Wolfgang Meyer einen Großteil der Kompetenzen entzogen. Bislang sei er zusammen mit zwei Kollegen für alle Streitfragen der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig gewesen, jetzt dürfe er nach einem Beschluss des Gerichtspräsidiums nur noch die Fälle abarbeiten, die bis Ende Juni in seinem Senat anhängig geworden seien, hieß es in dem Magazin. Daneben sei er künftig nur noch für einige sozialrechtliche Randgebiete zuständig. Beim Bundessozialgericht in Kassel war am Wochenende niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Meyer hatte laut "Spiegel" in den vergangenen Jahren mehrere Urteile gefällt, die bei den Rentenversicherungsträgern sowie im Sozialministerium auf Unmut gestoßen waren. So habe er im vergangenen Jahr die Abschläge für Erwerbsminderungsrentner, die jünger als 60 Jahre sind, als gesetzwidrig eingestuft.
Im "Spiegel" wies Gerichtspräsident Matthias von Wulffen den Verdacht zurück, das Sozialgericht habe auf Druck von Politik und Rentenverwaltung gehandelt. Die Entscheidung sei "im Hinblick auf die seit Jahren sehr hohe und im Verhältnis zu anderen Rentensenaten sehr unterschiedliche Arbeitsbelastung getroffen" worden, zitierte ihn das Magazin. Meyers Senat habe selbst um Entlastung gebeten. Der entmachtete Richter vermutete im Magazin, dass "der Aspekt der Arbeitsentlastung nicht die primäre Rolle gespielt hat"./mt/DP/he
AXC0031 2007-07-29/15:36