Berlin/Hamburg (ots) - Der Deutsche Bundestag befasst sich heute mit einer Petition, nach der Karaoke-Singen künftig unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen soll. Die Einstufung in der Kategorie "leichte Droge" sei gerechtfertigt, weil beim "lauten Singen, wie es bei Karaoke üblich ist, signifikante hormonelle Veränderungen wissenschaftlich nachgewiesen sind, die den Wirkungen bei der Einnahme bestimmter Drogen nicht nachstehen", zitiert das Online-Karaokeportal TalentRun aus der Petition zur Gesetzesänderung. Die Forschung habe erwiesen, dass Karaoke zu einer verstärkten Ausschüttung des Glückshormons Oxytocin führe und gleichzeitig den Ausstoß der Stress- und Agressionshormone Testosteron und Cortisol absenke, heißt es in der Begründung. Dadurch könne lautes Singen schon nach wenigen Minuten zu einem leichten Rausch führen, der aufgrund des durch tieferes Einatmen erhöhten Kohlendioxid-Konzentration im Blut noch verstärkt werde. Die Petition im Deutschen Bundestag verlangt die kurzfristige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage durch eine Rechtsverordnung, um den Karaoke-Bars in Deutschland den Garaus zu machen, ähnlich den bundesweiten Aktionen zur Schließung privater Wettbüros vor gut einem Jahr.
Das Karaokeportal TalentRun wehrt sich gegen die Einstufung als "Online-Dealer" und will den Betrieb der Webseite www.talentrun.de weiterhin aufrecht erhalten. "Wir machen weiter, solange uns keine richterliche Verfügung ins Haus flattert", erklärt TalentRun-Geschäftsführer Matthias Krause. Es lägen zwar Gutachten vor, die bestätigen, dass Karaoke einen "Freudentaumel im Gehirn" auslöse, aber "will der Staat wirklich Freude durch Singen gesetzlich verbieten?", fragt Matthias Krause.
Der Gesetzgeber hatte 1971 das Opiumgesetz von 1929 durch das "Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln ersetzt. Dieses sieht heute bei Verstößen eine Höchststrafe von bis zu 15 Jahren Gefängnis vor. In § 1 Abs. 2 bis 6 BtMG wird die Regierung ermächtigt, durch Verordnung weitere Stoffe den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zu unterstellen. Diese Ermächtigungsgrundlage, auf die sich auch die Anti-Karaoke-Petition bezieht, wird von vielen Juristen als nicht vereinbar mit dem Gewaltenteilungsprinzip des Grundgesetzes eingestuft.
TalentRun (www.TalentRun.de) ist das deutsche Online-Karaokeportal mit über 500 Songs. Mitmachen kann jeder Singbegeisterte, der über einen PC mit DSL-Anschluss verfügt. Die Anschaffung einer Konsole ist nicht notwendig. Die Nutzung der Plattform und der Lieder ist kostenfrei.
Originaltext: talentrun Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69416 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69416.rss2
Pressekontakt: Weitere Informationen: TalentRun GmbH, Neuer Kamp 30 - Etage 21, 20357 Hamburg, Tel. +49 40 40186301, E Mail: presse@TalentRun.de, Web: www.TalentRun.de
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Der Gesetzgeber hatte 1971 das Opiumgesetz von 1929 durch das "Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln ersetzt. Dieses sieht heute bei Verstößen eine Höchststrafe von bis zu 15 Jahren Gefängnis vor. In § 1 Abs. 2 bis 6 BtMG wird die Regierung ermächtigt, durch Verordnung weitere Stoffe den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zu unterstellen. Diese Ermächtigungsgrundlage, auf die sich auch die Anti-Karaoke-Petition bezieht, wird von vielen Juristen als nicht vereinbar mit dem Gewaltenteilungsprinzip des Grundgesetzes eingestuft.
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