
Der Sportwagenbauer Porsche
Porsche hatte 2004 vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen die Pflicht zur Vorlage von Quartalsberichten bei der Aufnahme der Aktie in das Börsensegment "Prime Standard" geklagt. "Man wird auf Zahlen festgelegt und jede langfristige Planung ist unmöglich", argumentierte der Porsche-Anwalt damals. Die Börse erklärte dagegen, die Berichte seien zum Schutze der Anleger vorgeschrieben worden. Im März 2007 wies das Gericht die Klage gegen die Frankfurter Börsenordnung ab, ließ jedoch eine Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht zu.
Laut Börsenordnung muss jedes Unternehmen, dessen Aktien im DAX
ISIN DE0006937733 DE0005810055
AXC0067 2008-06-13/10:57