Hohe Sonderabschreibungen und Wertberichtigungen belasten Konzernergebnis der JAXX AG
JAXX AG / Vorläufiges Ergebnis
24.03.2009
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Hohe Sonderabschreibungen und Wertberichtigungen in Höhe von rund 15 Mio. Euro, die auf die Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrags zurückzuführen sind, haben bei der JAXX AG im abgelaufenen Geschäftsjahr 2008 zu einem Konzernverlust nach IFRS in Höhe von 16,9 Mio. Euro geführt.
Insgesamt hat der Vorstand der JAXX AG mit den tiefgreifenden Bilanzkorrekturen nun eine bereinigte Basis geschaffen, die der besonderen wirtschaftlichen und rechtlichen Situation der JAXX AG Rechnung trägt. Damit wurde der Grundstein für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung gelegt.
Während nach vorläufigen, untestierten Zahlen das EBITDA mit +6,3 Mio. Euro nur leicht unter dem Niveau des Vorjahres lag, fiel das EBIT aufgrund von Sonderabschreibungen auf Sachanlagen und Firmenwerte von -4,9 Mio. Euro im Vorjahr auf -10,1 Mio. Euro in 2008. Das Konzernergebnis wurde zusätzlich belastet durch die Wertberichtigung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge von Konzerntochtergesellschaften.
Dem negativen Jahresergebnis steht ein weiterhin intakter Wachstumstrend gegenüber. Der Konzernumsatz konnte im Geschäftsjahr 2008 um 67 Prozent auf 123,5 Mio. Euro gesteigert werden. Ebenfalls positiv zu werten ist der hohe Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von 3,7 Mio. Euro. Zum Jahresende 2008 lag der Finanzmittelbestand nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit bei 13,2 Mio. Euro (Vorjahr: 13,8 Mio. Euro).
Die Eigenkapitalquote betrug zum 31.12.2008 bei einer Bilanzsumme von 48,6 Mio. Euro 44,2 Prozent.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Obwohl die Rechtmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrag von der Europäischen Kommission sowie von Verwassungs- und Europarechtsexperten stark angezweifelt wird, sieht das Gesetz seit Anfang 2009 ein Verbot der Lotto-Vermittlung im Internet vor. Die terrestrische Vermittlung über Supermärkte und Tankstellen ist zwar grundsätzlich unter Auflagen weiterhin möglich, in fast allen Fällen wurde jedoch aus nicht näher dargelegten Gründen eine Genehmigung verweigert.
In der Folge musste die JAXX GmbH, Hamburg, die flächendeckende Vermittlung in Supermärkten, Tankstellen und Drogeriefilialen einstellen. Sämtliche Investitionen in diesen Bereich wurden bis auf wenige genehmigte Standorte abgeschrieben.
Kontakt: JAXX AG Investor Relations & Corporate Communications Stefan Zenker Tel. +49 (40) 85 37 88 47 Fax +49 (431) 88 10 44 0 Mail stefan.zenker@jaxx.com
24.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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AXC0198 2009-03-24/17:24