
Das Hamburger Solarunternehmen Conergy
Conergy hatte sich im Oktober 2007 auf den Vertrag eingelassen, weil MEMC als einer von wenigen Lieferanten die Silizium-Versorgung garantieren konnte. Damals herrschte Silizium-Knappheit auf dem Markt. Conergy argumentiert, MEMC habe dies ausgenutzt. Der Vereinbarung zufolge dürfen die Hamburger nicht in Konkurrenz zu MEMC treten und selbst Silizium produzieren, wie die Zeitung schreibt. Wegen dieser Wettbewerbsbeschränkungen sei der Vertrag rückwirkend als ungültig zu bewerten, heißt es in der im April dieses Jahres eingereichten Klageschrift. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von zehn Jahren und ein Volumen von bis zu vier Milliarden Dollar. Die darin festgelegten Siliziumpreise liegen deutlich über den derzeitigen Marktpreisen.
Nachdem die Firmen in den vergangenen Monaten ihre Positionen dargestellt hatten, gab der Zeitung zufolge nun Richterin Shira Scheindlin eine erste Einschätzung ab. In dem 28-seitigen Dokument stufe sie zwar Teile der Klage als gegenstandslos ein. Allerdings sehe sie eine Grundlage für die Klage. Conergy habe überzeugend dargelegt, dass die Gesellschaft durch den MEMC-Vertrag in seiner Wettbewerbsfähigkeit behindert wurde. Conergy habe bei Vertragsabschluss die Möglichkeiten für die eigene Produktion von Silizium gehabt und auch entsprechende Pläne angekündigt. Zugleich betonte die Richterin aber, dass Conergy im Laufe des Verfahrens noch begründen müsse, wie es den Einstieg hätte finanzieren können. Nach Darstellung von MEMC hatte Conergy dagegen keine Pläne für einen Einstieg ins Siliziumgeschäft, wie das "Handelsblatt" schreibt./nl/she/das
ISIN DE0006040025 US5527151048
AXC0066 2009-08-25/09:38