
Die Übernahme der sog. Mega-Stores erfolge nach entsprechenden Vereinbarungen mit den jeweiligen Vermietern. Der Gläubigerausschuss hat den Verkauf genehmigt, über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
(© BörseGo AG 2007 - http://www.boerse-go.de, Autor: Baron Oliver, Redakteur)
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