Bonn (BoerseGo.de) - Ab Montag sind ungedeckte Leerverkäufe auch wieder bei allen deutschen Finanzwerten erlaubt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen in elf Finanzwerten mit dem 31. Januar 2010 ersatzlos auslaufen lassen. Die Lage an den Finanzmärkten habe sich während der letzten Monate so weit verbessert, dass auf eine weitere Verlängerung der Notfallmaßnahmen verzichtet werden könne, teilte die BaFin mit.
Das Verbot der ungedeckten Leerverkäufe war auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im September 2008 erlassen und mehrfach verlängert worden. Das Leerverkaufsverbot galt für die Aktien der Aareal Bank AG, Allianz SE, AMB Generali Holding AG, Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, Deutsche Börse AG, Deutsche Postbank AG, Hannover Rückversicherung AG, Hypo Real Estate AG, MLP AG sowie Münchener Rückversicherung AG. Auch für diese Aktien sind somit ab Montag wieder ungedeckte Leerverkäufe möglich. Auch bisher waren nur Naked-Short-Geschäfte (ungedeckte Transaktionen) in Aktien verboten, nicht aber beispielsweise der Verkauf von Futures (short futures) oder der Kauf von Verkaufsoptionen (long put).
Die BaFin will nach eigenen Angaben laufend die Entwicklung an den Finanzmärkten prüfen und bei einer erneuten Verschärfung neue Leerverkaufsregulierungen erlassen.
Das Verbot der ungedeckten Leerverkäufe war auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im September 2008 erlassen und mehrfach verlängert worden. Das Leerverkaufsverbot galt für die Aktien der Aareal Bank AG, Allianz SE, AMB Generali Holding AG, Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, Deutsche Börse AG, Deutsche Postbank AG, Hannover Rückversicherung AG, Hypo Real Estate AG, MLP AG sowie Münchener Rückversicherung AG. Auch für diese Aktien sind somit ab Montag wieder ungedeckte Leerverkäufe möglich. Auch bisher waren nur Naked-Short-Geschäfte (ungedeckte Transaktionen) in Aktien verboten, nicht aber beispielsweise der Verkauf von Futures (short futures) oder der Kauf von Verkaufsoptionen (long put).
Die BaFin will nach eigenen Angaben laufend die Entwicklung an den Finanzmärkten prüfen und bei einer erneuten Verschärfung neue Leerverkaufsregulierungen erlassen.
(© BörseGo AG 2007 - http://www.boerse-go.de, Autor: Baron Oliver, Redakteur)
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