Berlin (ots) - Gelegentlich hat auch ein schlichtes Haushaltsgerät das Zeug zum Politikum. In diesem Fall waren es Trinkwassersprudler, die ein israelischer Unternehmer auf den EU-Markt bringen wollte, zollfrei. Das darf er, wenn es israelische Waren sind. Waren sie aber nicht, da im - und darauf kommt es an: widerrechtlich - besetzten Gebiet hergestellt. Dort hat Israel keinerlei zivile Hoheitsrechte. So sagen es die seit der Okkupation gültigen UN-Sicherheitsratsresolutionen, die zwar mancherorts in der EU, zum Beispiel im Berliner Kanzleramt, ungern erwähnt werden, die ihre Rechtswirkung aber dennoch entfalten. Und so sagte deshalb am Mittwoch auch der Europäische Gerichtshof Nein zum Sprudler. Jene Resolutionen von 1967 und 1973, die zum Beispiel die Besetzung des gesamten palästinensischen Westjordangebiets für illegal erklären, versucht Israel seit deren Existenz auszuhöhlen, nicht nur mit Wassersprudlern, aber mit bisweilen ähnlich unschuldig anmutenden Mitteln; auch deshalb hin und wieder mit Erfolg. Wer käme schon sofort auf die Idee, den Beschluss des israelischen Kabinetts vom Sonntag, zwei sakrale Gräber in Hebron (Westjordanland) zum »israelischen Nationalerbe« zu erklären, als flagranten Bruch des internationalen Rechts zu geißeln, wie es Palästinenser-Präsident Abbas gestern getan hat? Er hat aber Recht, denn der Beschluss läuft unter dem Siegel des Kulturschutzes auf schleichende Okkupation hinaus. Und er ist von verhängnisvoller Symbolik. Es ist schwer zu glauben, dass Israels Regierung das vergessen hat: Genau dort in Hebron massakrierte der jüdische Extremist Baruch Goldstein gestern vor 16 Jahren 29 betende Araber.
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