Leipzig (ots) - In seinem öffentlichen Streit um die eigene Hartz-IV-These, wonach eine verheiratete Kellnerin mit zwei Kindern in Vollzeitarbeit 109 Euro weniger zur Verfügung habe als eine Familie, die Arbeitslosengeld II beziehe, ist das Bundesarbeitsministerium von CDU-Kabinettsfrau Ursula von der Leyen, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Montag-Ausgabe), weiter auf Distanz gegangen. Hatte sich in einer ersten Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion noch Arbeits-Staatssekretär Ralf Brauksiepe (CDU) auf die Erklärung zurück gezogen, wonach die Sozialthese des Vizekanzlers richtig sei, vorausgesetzt die Kellnerin nehme ihr zustehende Transferleistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag nicht in Anspruch, so wurde eine neuerliche präzisierte Nachfrage des Linken-Fraktionsvize Klaus Ernst nun vom Arbeitsministerium an Westerwelles Diplomatenministerium abgetreten. Für den Bundesaußenminister erteilte dessen für auswärtige Kulturpolitik zuständige Staatsministerin Cornelia Pieper (FDP) dem Links-Kollegen ("Lieber Herr Ernst") Auskunft. Tenor der Antwort, die der Zeitung vorliegt: Die berufstätige Kellnerin aus des Vizekanzlers Beispiel, habe, wie behauptet, nur dann 109 Euro mehr im Monat zur Verfügung, wenn "weitere Transfers, Vergünstigungen und Zuverdienste unberücksichtigt" blieben. Die Nicht-Inanspruchnahme von ergänzenden Leistungen nach SGB II beträfe, so Kulturstaatsministerin Pieper, nach Untersuchungen eine Mehrheit (ca. 500 000 Personen bzw. 54 Prozent) der anspruchsberechtigten Vollzeiterwerbstätigen. Für Klaus Ernst ist das aus zweifachem Grund "eine Geschichte aus dem Tollhaus", wie er gegenüber der Zeitung erklärte: "Westerwelles Rechnungen stimmen erst dann, wenn sich die FDP soweit durchgesetzt hat, dass Transferleistungen gerade für erwerbstätige Familien mit Kindern gestrichen sind. Und wenn es jetzt so ist, dass das Auswärtige Amt Fachauskunft zu sozialen Leistungen gibt, dann werden wohl bald die Reisewarnungen in internationale Krisengebiete aus dem Sozialministerium kommen." Bei Ausschöpfung der regulär geltenden Transferleistungen komme die vom FDP-Chef Westerwelle als Beispiel für seine Hartz-IV-Debatte genannte Kellnerin auf ein verfügbares Einkommen von 2011 Euro und nicht auf die vom Vizekanzler genannte Summe von lediglich 1653 Euro, so Ernst.
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