Köln (ots) - Das Oberlandesgericht Köln hat in einer mündlichen Verhandlung am 26. Februar die Auffassung des Landgerichts Köln in den wesentlichen Punkten bestätigt. Das Landgericht Köln hatte am 6. Oktober einer Klage von RTL interactive gegen den Betreiber der Online-Plattform www.DSDS-news.de stattgegeben. RTL hatte gegen den Seitenbetreiber aufgrund einer Markenrechtsverletzung geklagt, da DSDS-news.de die Marke "DSDS" widerrechtlich zu kommerziellen Zwecken genutzt hatte.
Im Urteil des Landgerichts Köln vom 6. Oktober 2010 wurde der Betreiber von DSDS-news.de dazu verurteilt, die Marke "DSDS" nicht mehr im geschäftlichen Verkehr kennzeichenmäßig zu benutzen - wie durch Benutzung auf der Seite dsds-news.de mit kommerzieller Ausrichtung geschehen. Außerdem muss der Betreiber Auskunft bezüglich Art und Umfang der Werbemaßnahmen und Umsätze geben, die er aufgrund der Markenrechtsverletzung erzielt hatte.
In der mündlichen Verhandlung hatte der Beklagte am 26.2. seine Berufung gegen das Urteil hinsichtlich der kommerziellen Markenrechtsverletzung von DSDS zurückgenommen damit ist das Urteil vom 6.10. rechtskräftig. Lediglich im Einzelpunkt bei der für RTL nicht wesentlichen Forderung nach der Domainübergabe folgte das Oberlandesgericht nun mit dem Urteil vom 19.3. nicht dem Urteil des Landgerichts Köln. Festzuhalten bleibt, dass dem Beklagten weder von RTL noch vom Gericht untersagt wurde, wie andere Fanseiten auch über die Sendung zu berichten.
Denn nach wie vor steht RTL zu 100 Prozent hinter echten Fansites. Der Betreiber von DSDS-news.de verfolgte jedoch offenkundig auch nach Ansicht der Gerichte im Wesentlichen kommerzielle Interessen auf dem Rücken der Markenrechtsverletzung. So handelte es sich bei DSDS-news.de nach Auffassung von RTL nicht um eine echte Fansite, sondern um ein Angebot mit überwiegend kommerziellem Interesse das sehr stark Suchmaschinen-optimiert war (SEO). Zudem wurde die Seite DSDS-news.de unerlaubt vermarktet. Nicht zuletzt sollten daher mit dem Gerichtsverfahren auch echte Fansites geschützt werden, da DSDS-news.de diese aus den Google-Rankings verdrängte.
Anfang März 2009 hatte RTL den Betreiber der Seite www.DSDS-news.de abgemahnt und aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Hinblick auf die Markenrechtsverletzung zu geben und ihn zunächst auch zur Übertragung der Domain www.DSDS-news.de sowie möglicher weiterer damit zusammenhängender Domains aufgefordert. Die gegnerische Partei reichte aufgrund der ersten Abmahnung eine negative Feststellungsklage gegen RTL ein. Da ein Interesse an der Eigenverwertung der Domain nicht im Vordergrund stand, verfolgte der Sender diesen Punkt nicht weiter, so dass im Juni im Nebenprozess vor dem Landgericht Berlin ein Urteil gegen RTL erging.
Originaltext: RTL interactive GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56941 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56941.rss2
Rückfragen: Thomas Bodemer - Presse RTL interactive GmbH Am Coloneum 1 - 50829 Köln Tel.: 0221 / 780-1501 - E-Mail: thomas.bodemer@rtl.de
Im Urteil des Landgerichts Köln vom 6. Oktober 2010 wurde der Betreiber von DSDS-news.de dazu verurteilt, die Marke "DSDS" nicht mehr im geschäftlichen Verkehr kennzeichenmäßig zu benutzen - wie durch Benutzung auf der Seite dsds-news.de mit kommerzieller Ausrichtung geschehen. Außerdem muss der Betreiber Auskunft bezüglich Art und Umfang der Werbemaßnahmen und Umsätze geben, die er aufgrund der Markenrechtsverletzung erzielt hatte.
In der mündlichen Verhandlung hatte der Beklagte am 26.2. seine Berufung gegen das Urteil hinsichtlich der kommerziellen Markenrechtsverletzung von DSDS zurückgenommen damit ist das Urteil vom 6.10. rechtskräftig. Lediglich im Einzelpunkt bei der für RTL nicht wesentlichen Forderung nach der Domainübergabe folgte das Oberlandesgericht nun mit dem Urteil vom 19.3. nicht dem Urteil des Landgerichts Köln. Festzuhalten bleibt, dass dem Beklagten weder von RTL noch vom Gericht untersagt wurde, wie andere Fanseiten auch über die Sendung zu berichten.
Denn nach wie vor steht RTL zu 100 Prozent hinter echten Fansites. Der Betreiber von DSDS-news.de verfolgte jedoch offenkundig auch nach Ansicht der Gerichte im Wesentlichen kommerzielle Interessen auf dem Rücken der Markenrechtsverletzung. So handelte es sich bei DSDS-news.de nach Auffassung von RTL nicht um eine echte Fansite, sondern um ein Angebot mit überwiegend kommerziellem Interesse das sehr stark Suchmaschinen-optimiert war (SEO). Zudem wurde die Seite DSDS-news.de unerlaubt vermarktet. Nicht zuletzt sollten daher mit dem Gerichtsverfahren auch echte Fansites geschützt werden, da DSDS-news.de diese aus den Google-Rankings verdrängte.
Anfang März 2009 hatte RTL den Betreiber der Seite www.DSDS-news.de abgemahnt und aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Hinblick auf die Markenrechtsverletzung zu geben und ihn zunächst auch zur Übertragung der Domain www.DSDS-news.de sowie möglicher weiterer damit zusammenhängender Domains aufgefordert. Die gegnerische Partei reichte aufgrund der ersten Abmahnung eine negative Feststellungsklage gegen RTL ein. Da ein Interesse an der Eigenverwertung der Domain nicht im Vordergrund stand, verfolgte der Sender diesen Punkt nicht weiter, so dass im Juni im Nebenprozess vor dem Landgericht Berlin ein Urteil gegen RTL erging.
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