Das Bundesverfassungsgericht prüft offenbar, eine einstweilige Anordnung gegen den Euro-Rettungsschirm zu erlassen. Damit könnte das Gericht der Bundesregierung vorläufig verbieten, die deutschen Bürgschaften zu aktivieren, wie der "Spiegel" in der am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet. Dies gehe dem Magazin zufolge aus dem Schreiben hervor, mit dem der Präsident des Verfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, die Verfassungsbeschwerde des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) der Bundesregierung, dem Bundestag, dem Bundespräsidenten, sämtlichen Landesregierungen, der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank zugestellt hat. Voßkuhle bat darin ausdrücklich vorab um Stellungnahme zum Antrag auf einstweilige Anordnung, den Gauweiler mit seiner Klage verbunden hat. Die Bundesregierung hat inzwischen erwidert, wenn die einstweilige Anordnung erginge, könnte dies eine "sich selbst erfüllende Erwartung auf einen Zahlungsausfall" gefährdeter EU-Staaten nach sich ziehen. Darüber hinaus betont die Regierung, der von den Mitgliedstaaten in Brüssel beschlossene Euro-Rettungspakt stelle "keine rechtsverbindliche völkerrechtliche Vereinbarung, sondern nur eine politische Absichtserklärung dar". Neben der Beschwerde Gauweilers sind nach Auskunft des Verfassungsgerichts bislang drei weitere Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm eingegangen.
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.