Als Konsequenz aus dem "Emmely"-Urteil hat die Gewerkschaft Verdi einen besseren Kündungsschutz gefordert. Darin müsse festgeschrieben werden, dass bei einem Bagatellvergehen erst eine Abmahnung erfolgen muss, bevor gekündigt werden kann, sagte der stellvertretende Vorsitzende Gerd Herzberg am Donnerstag. Die Entscheidung habe gezeigt, dass eine "saubere Interessensabwägung" notwendig sei. Verdachtskündigungen müssten gänzlich verboten werden. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Kündigung der Berliner Kassiererin "Emmely" aufgehoben, weil sie bereits 31 Jahre im Unternehmen gearbeitet habe, bevor sie Pfandmarken unterschlagen hatte./sew/DP/stb
AXC0182 2010-06-10/17:14
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