- Versata macht geltend:
SAP hinderte Versata auf illegale Weise am Verkauf an die Mehrzahl der großen ERP-Kunden
SAP wendet Praktiken an, die von der Europäischen Kommission bereits im Falle von Microsoft im Jahr 2004 für illegal erachtet wurden - Versata legt Rechtsmittel ein, um wieder von den Vorteilen seiner Produkte im Wettbewerb mit der Konkurrenz profitieren zu können
Versata Software, Inc. reichte am Dienstag bei der Europäischen Kommission Klage ein. Das Unternehmen wirft der SAP AG vor, von ihr auf illegale Weise am Verkauf an drei Viertel der weltweit größten Nutzer der Unternehmenssoftwareplattform von SAP gehindert worden zu sein, indem SAP für den Austausch dringend erforderliche Informationen zurückhält.
Das in Austin (Texas) ansässige Unternehmen Versata verweist auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der Vergangenheit mit SAP, dem größten europäischen Softwareunternehmen mit Sitz in Walldorf (Deutschland). Die Preisauszeichnungssoftware von Versata ("Pricer") wurde von Kunden der SAP Enterprise Resource Planning (ERP) Software stark nachgefragt.
Eine Führungskraft bei SAP rühmte laut Aufzeichnungen in einem Patentstreit "den außerordentlichen Erfolg bei den Kunden von SAP und bezeichnete den Pricer als Geldvermehrer." SAP unternahm drei Schritte, um Versata aus dem Markt zu drängen und selbst vom Markt für Preisauszeichnungssoftware zu profitieren: Das Unternehmen verweigerte die Weitergabe von für den Austausch unentbehrlichen Informationen, kopierte den Pricer von Versata und vermarktete seine kopierte Auszeichnungssoftware in Verbindung mit seinem marktbeherrschenden ERP-Produkt. Die Vorgehensweise von SAP verstößt gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, da sie den Wettbewerb außer Kraft setzt, Wahlmöglichkeiten und wettbewerbsbasierte Innovationen eliminiert und auf diese Weise den Verbrauchern Schaden zufügt.
"Versata erwartet zumindest, dass die Kommission von SAP verlangt, den Austausch der erforderlichen Informationen zu ermöglichen, und darüber hinaus dass der Verkauf der eigenen Preiskonfigurierungssoftware nicht länger an den Verkauf ihrer marktbeherrschenden ERP-Software gekoppelt ist", so der Anwalt Thomas Vinje von Versata. "Die Kommission sollte auch eine angemessene Strafe verhängen."
MICROSOFT-TAKTIK
Bei seiner Klage beruft sich Versata auf den Streitfall mit Microsoft, in dessen Verlauf eine Reihe vergleichbarer Vorgehensweisen für illegal erklärt wurden. Microsoft musste eine Strafe in Höhe von 1,6 Mrd. EUR bezahlen und seine Geschäftspraktiken ändern. Versata argumentierte, dass die Bestrafung durch die Kommission dazu führen würde, den Markt für das Unternehmen wieder zu öffnen, und den Verbrauchern die Möglichkeit einräumen würde, die branchenbeste Lösung entweder von Versata oder von anderen Anbietern zu erwerben.
Die ERP-Software unterstützt die Unternehmen bei grundlegenden Aufgabenstellungen, wie etwa bei Finanz- oder Personalfragen, während die Auszeichnungssoftware große ERP-Systeme, wie beispielsweise von SAP und Oracle, ergänzt. Die Auszeichnungssoftware unterstützt die Unternehmen bei der Anwendung komplexer Preismodelle auf der Grundlage einer Vielzahl von Faktoren, etwa basierend auf Farben und Größen, oder in Abhängigkeit vom Verkaufsort oder von der für den Verkauf relevanten Tageszeit. Die Software berücksichtigt beispielsweise die enorme Vielfalt bei der Auswahl der Extras und Versionen bei Automobilkäufen, einschließlich aller Rabatte und Preisnachlässe, oder den Preis für Strom oder Telefonate zu bestimmten Zeiten oder an unterschiedlichen Standorten.
Versata (früher bekannt unter dem Namen Trilogy) galt lange Zeit als Pionier und Marktführer im Bereich Preisauszeichnungssoftware. Nachdem Versata in den späten 90er-Jahren erfolgreich wurde, forcierte SAP die Änderung von Schnittstellen. Dies hatte zur Folge, dass die Kommunikation mit der Software von Versata "zusammenbrach". SAP ließ daraufhin die Kunden wissen, dass die Software von Versata fehlerhaft sei.
"Anfänglich sorgte SAP dafür, dass das bessere Produkt von Versata nicht mehr mit der marktbeherrschenden Unternehmenssoftware von SAP harmonierte, und anschließend ließ SAP die Kunden wissen, dass die Lösung von Versata nicht frei von Fehlern sei", erläuterte Thomas Vinje.
SAP kreierte mithilfe seiner eigenen, unflexibleren Versata-Kopie ein Bundle-Produkt und verlangte dafür einen "Paket-Preis". Diese Kopie beruhte auf der patentierten Versata-Technologie. Der zuständige Richter am Bundesbezirksgericht (United States District Court) in Marshall (Texas) stellte im letzten Jahr fest, dass SAP Patentrechte von Versata verletzt hatte und verhängte Schadensersatzzahlungen in Höhe von 139 Millionen US-Dollar. Entscheidungen für diesen Fall im Hinblick auf mehrere Strafvollstreckungsmaßnahmen und das Urteil seitens des Bundesbezirksgerichts (United States District Court) stehen noch aus.
Versata räumt den Unternehmen mehr Möglichkeiten für Preiskombinationen ein als jede von SAP angebotene Software. Somit können die Unternehmen den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen bieten. Hierzu zählen beispielsweise Telekommunikationsprodukte, Computer und Automobile.
"Versata wurde von SAP durch ihre wettbewerbsverzerrende Vorgehensweise an den Rand gedrängt. Falls jedoch SAP gezwungen wird, Versata nicht länger vom Wettbewerb auszuschließen, dann könnten die Unternehmen selbst entscheiden, welchem Produkt sie den Vorzug geben", so Thomas Vinje.
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