
Wer im Vorstand der Bundesbank sitzt, ist für mindestens fünf Jahre, maximal acht Jahre im Amt. Vorzeitig entlassen werden kann ein Vorstand nur aus zwei Gründen: Entweder ist er krank und deswegen dienstunfähig. Oder er hat sich eine "grundsätzliche und weitreichende Verfehlung" zuschulden kommen lassen - dieser Begriff ist allerdings nicht genau definiert. Dazu gehört eine Straftat oder ein Verstoß gegen den Ethik-Kodex.
Alle Vorstände haben diesen Verhaltenskodex unterschrieben. Danach arbeiten sie unabhängig, unparteiisch und nehmen keine Geschenke an. Der Kodex schreibt den Vorständen vor, dass sie sich "jederzeit in einer Weise verhalten, die das Ansehen der Bundesbank und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bundesbank aufrecht erhält und fördert". Ob ein Vorstand diese Regeln übertreten hat, prüft der Ethik-Beauftragte der Bundesbank in jedem Einzelfall.
Der Vorstand der Notenbank kontrolliert sich selbst und wacht über das Verhalten der Vorstände. Er hat das Recht, die Abberufung eines seiner Mitglieder beim Bundespräsidenten zu beantragen. Andere Verfassungsorgane wie die Bundesregierung haben dagegen keinen Einfluss und können einen Frankfurter Währungshüter nicht feuern - obwohl die Regierung und der Bundesrat die Mitglieder vorschlägt und der Bundespräsident sie ernennt.
In der mehr als 50-jährigen Geschichte der Notenbank ist es noch nie vorgekommen, dass ein Vorstand wegen Verfehlungen entlassen wurde. Ernst Welteke, der 2004 über eine Affäre wegen einer Einladung in ein Luxushotel stolperte, reichte seinen Rücktritt ein./mt/DP/jkr
AXC0144 2010-08-26/15:00