
Bislang war von rund 32 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer die Rede, die Görg für das Insolvenzverfahren erhalten soll. Das Amtsgericht Essen hatte einen entsprechenden Antrag Anfang Oktober bewilligt, Kleingläubiger legten gegen die Honorarfestsetzung jedoch Beschwerde ein. Eine Entscheidung steht noch aus.
Dem stern liegen interne Dokumente aus dem Gläubigerausschuss von Karstadt vor. Sie zeigen, dass Görg über die beantragten 32.309.987,50 Euro hinaus schon für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter im Sommer 2009 rund sechs Millionen Euro in Rechnung stellte. Darüber hinaus vergab er Aufträge in Höhe von 5,1 Millionen Euro an seine eigene Kanzlei. Die Summen für das vorläufige Insolvenzverfahren und die Beraterhonorare wurden nicht angefochten. Es sei für das Verfahren von Vorteil, "schnell auf Rechtsrat aus dem eigenen Hause zugreifen zu können", erklärte Görg dem Gläubigerausschuss laut Protokoll.
Die internen Ausschusspapiere stellen zudem ein System bloß, das zur Selbstbedienung einlädt. Am 21. September 2010 schlug der Insolvenzverwalter demnach zunächst eine pauschale Honorierung der Ausschussmitglieder vor: Diese liegt mit bis zu 178.500 Euro inklusive Steuer weit über den üblichen Sätzen von 35 bis 95 Euro pro Stunde, wie sie die Vergütungsordnung vorsieht.
Im Anschluss präsentierte Görg seine eigene Schlussabrechnung über 32 Millionen Euro. Sie setzt sich aus einem Regelsatz auf Basis des Unternehmenswerts sowie verschiedenen Erhöhungsfaktoren zusammen. Das Amtsgericht Essen bewilligte den sechseinhalbseitigen Antrag ohne Änderungen noch am Tag des Eingangs.
Der renommierte Rechtsprofessor und Insolvenzspezialist Hans Haarmeyer kritisiert eine derartige Praxis im Fall Görg scharf: "Der Antrag entspricht von seinen Darlegungen nicht einmal den Mindestanforderungen der Rechtsprechung und taugt daher nicht einmal für einen Regelsatz", sagte Haarmeyer dem stern. Und weiter: "Das System erlaubt es, nahezu jede beliebige Vergütung scheinbar schlüssig zu begründen."
Im Gläubigerausschuss erzählte Görg, es hätten ihn Kollegen aus der Insolvenzerwalterbranche angesprochen und den Wunsch geäußert, nicht durch eine zu niedrige Vergütung bei Karstadt "die Preise zu verderben". Mit dem stern wollte er nicht über die Honorare reden. Sein Sprecher verweist auf das schwebende Gerichtsverfahren.
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