Saarbrücken (ots) - Die Plagiatsvorwürfe gegen Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ziehen immer weitere Kreise. Wie die "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstagausgabe) berichtet, wird Guttenberg nun auch vorgeworfen, in seiner Doktorarbeit Passagen des Tübinger Juristen Martin Nettesheim verwendet und nicht korrekt gekennzeichnet zu haben. Nettesheim hatte sich 2002 in einem Aufsatz "Die konsoziative Föderation von EU und Mitgliedstaaten", erschienen in der "Zeitschrift für Europarechtliche Studien", mit einem ähnlichen Thema beschäftigt wie Guttenberg in seiner Doktorarbeit. Die Zeitung beruft sich auf einen Vergleich beider Texte, den ein Münsteraner Rechtswissenschaftler vorgenommen hat.
Der Minister zitiert demnach aus dem Aufsatz sechs Passagen ganz oder weitestgehend wortgleich, ohne sie in Anführungszeichen zu setzen. Auf die Quelle wird in den Fußnoten nur ungenau oder gar nicht hingewiesen. Guttenberg habe mehrfach gegen das Gebot des "nachvollziehbaren Trennens eigner von fremden Gedanken" verstoßen, lautet das Urteil des Experten.
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Der Minister zitiert demnach aus dem Aufsatz sechs Passagen ganz oder weitestgehend wortgleich, ohne sie in Anführungszeichen zu setzen. Auf die Quelle wird in den Fußnoten nur ungenau oder gar nicht hingewiesen. Guttenberg habe mehrfach gegen das Gebot des "nachvollziehbaren Trennens eigner von fremden Gedanken" verstoßen, lautet das Urteil des Experten.
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