Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Verbesserung des Arbeitnehmer-Datenschutzes stößt in der Wirtschaft und bei den Gewerkschaften auf Ablehnung.
"Besser gar kein Gesetz als diesen Vorschlag", sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt am Dienstag in Berlin. "Er schafft Rechtsunsicherheit und Rechtsunklarheit. Vor allem aber macht er den Datenschutz in den Betrieben unanwendbar."
Auch der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, äußerte scharfe Kritik. Er stimme Hundt zu, wenn auch aus anderen Gründen, sagte Sommer der Nachrichtenagentur dpa. "Der Gesetzgeber sollte von dieser Vorlage die Finger lassen" - und das Gesetzgebungsverfahren stoppen.
Das Vorhaben soll an diesem Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Es ist die Antwort der Regierung auf die Skandale um Überwachung und Bespitzelung von Beschäftigten bei der Bahn, der Telekom und beim Lebensmitteldiscounter Lidl. Das Gesetz will den Rahmen dafür abstecken, wie Arbeitnehmerdaten besser geschützt werden können, zugleich aber den Arbeitgebern die Möglichkeit geben, Kriminalität und Korruption zu verhindern.
Für Hundt ist Datenschutz in der Arbeitswelt nur praktikabel, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat oder Belegschaft darüber einig sind. "Beides schließt der Gesetzentwurf faktisch aus." Deshalb sei die Vorlage "nicht akzeptabel".
Aus Sicht von Sommer bietet der Entwurf den Beschäftigten "weniger Schutz als die derzeitige Rechtslage". Alle Veränderungen, die im Gespräch seien, liefen auf eine Verschlechterung hinaus. Er kritisierte, dass eine generelle Einwilligung der Beschäftigten in Datenerhebung, -verwendung und -speicherung vorgesehen sei: Dies ignoriere "die Kräfteverhältnisse im Arbeitsverhältnis".
Der DGB-Chef sprach sich gegen eine Unterschreitung gesetzlicher Standards durch Betriebsvereinbarungen aus. Damit könne der Arbeitgeber "durch Druck auf die Betriebsräte seine Vorstellungen von Datenschutz einseitig durchsetzen". Der Gesetzgeber selbst müsse daher "die Untergrenze des notwendigen Schutzes von Grundrechten setzen und kann das nicht den Betriebsparteien überlassen"./vs/DP/bgf
AXC0221 2011-02-22/18:59