Mainz (ots) - Für einen sofortigen Stopp aller Rüstungsexporte nach Mexiko hat sich der Beauftragte für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning (FDP), gegenüber dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" ausgesprochen. "Die Menschenrechtslage in Mexiko hat sich in den letzten zwei Jahren weiter verschlechtert. Polizei und Militär sind immer wieder in Menschenrechtsverletzungen verwickelt. Gegen zahlreiche Politiker gibt es Vorwürfe, sie würden mit den Drogenkartellen kooperieren. Angesichts dieser Lage sollten wir derzeit überhaupt keine Waffen mehr nach Mexiko verkaufen", sagte Löning wörtlich. Bislang hatte die Bundesregierung lediglich die vier mexikanischen Bundesstaaten Chiapas, Jalisco, Chihuahua und Guerrero wegen der kritischen Menschenrechtslage von Waffenlieferungen ausgenommen.
Dennoch waren in diesen Bundesstaaten G36-Sturmgewehre des oberschwäbischen Rüstungskonzerns Heckler & Koch aufgetaucht. Deshalb ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts illegaler Waffenlieferungen gegen die Verantwortlichen der Firma ("Report Mainz" berichtete am 13. Dezember 2010). Anzeige erstattet hatte der Rüstungsexperte Jürgen Grässlin. Heckler & Koch gibt gegenüber "Report Mainz" jetzt an, von keinen Verboten gewusst zu haben. Das Unternehmen räumt lediglich ein, dass es im Hinblick auf Belieferung einzelner Bundesstaaten "Bedenken der Politik" gegeben habe. "Heckler & Koch hat Bedenken der Politik dadurch Rechnung getragen, dass die mexikanischen Behörden über solche Bedenken informiert wurden", so das Unternehmen auf Anfrage von "Report Mainz".
Das mexikanische Verteidigungsministerium bestreitet aber diese Darstellung von Heckler & Koch. Im Interview mit "Report Mainz" erklärte Raúl Manzano Vélez, Direktor der staatlichen Rüstungsbeschaffungsbehörde in Mexiko: "In allen diesen Jahren, in denen Heckler & Koch Handel mit Mexiko treibt, wissen wir nichts von Auflagen. Weder seitens der Firma noch seitens der Regierung oder der deutschen Botschaft in Mexiko. Deshalb ist das Thema in Mexiko überraschend, da wir weder offiziell noch inoffiziell darüber Kenntnis haben, dass es Auflagen gibt." Es habe keine Mitteilung gegeben, dass in bestimmte Bundesstaaten keine Waffen geliefert werden dürften. Davon habe das mexikanische Verteidigungsministerium erst aus den Medien erfahren. "Wir haben das Material an viele Staaten der Republik geschickt", erklärte Manzano Vélez, auch "an die Staaten, die von den Medien erwähnt wurden."
Auf Anfrage von "Report Mainz" bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium demgegenüber, dass Rüstungsexporte in die vier mexikanischen Bundesstaaten Chiapas, Jalisco, Guerrero und Chihuahua nicht genehmigt waren. "Eine Belieferung von Polizeieinheiten in diesen Bundesstaaten mit den Waffen ist somit nicht zulässig", erklärte ein Sprecher. Auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigt gegenüber "Report Mainz": "Es besteht der Verdacht, dass die Länder, in die ein Teil der Waffen gelangt sind, nicht mit den Ländern übereinstimmen, die in der Endverbleibserklärung genannt wurden. Daher handelt es sich ggf. um eine ungenehmigte und damit evtl. auch strafbare Ausfuhr." Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, legt dabei Wert auf die Feststellung, dass der Exporteur für die Einhaltung der Auflagen gegenüber der Bundesregierung verantwortlich sei. "Wer dagegen verstößt, muss mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen", erklärte Löning.
"Report Mainz" veröffentlicht dazu ein Video und dokumentiert die Stellungnahmen von Heckler & Koch, Bundeswirtschaftsministerium, Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Menschenrechtsbeauftragten Markus Löning auf seiner Internetseite unter www.reportmainz.de.
Zitate gegen Quellenangabe frei. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel.: 06131/929-3351.
Originaltext: SWR - Das Erste Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75892 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75892.rss2
Dennoch waren in diesen Bundesstaaten G36-Sturmgewehre des oberschwäbischen Rüstungskonzerns Heckler & Koch aufgetaucht. Deshalb ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts illegaler Waffenlieferungen gegen die Verantwortlichen der Firma ("Report Mainz" berichtete am 13. Dezember 2010). Anzeige erstattet hatte der Rüstungsexperte Jürgen Grässlin. Heckler & Koch gibt gegenüber "Report Mainz" jetzt an, von keinen Verboten gewusst zu haben. Das Unternehmen räumt lediglich ein, dass es im Hinblick auf Belieferung einzelner Bundesstaaten "Bedenken der Politik" gegeben habe. "Heckler & Koch hat Bedenken der Politik dadurch Rechnung getragen, dass die mexikanischen Behörden über solche Bedenken informiert wurden", so das Unternehmen auf Anfrage von "Report Mainz".
Das mexikanische Verteidigungsministerium bestreitet aber diese Darstellung von Heckler & Koch. Im Interview mit "Report Mainz" erklärte Raúl Manzano Vélez, Direktor der staatlichen Rüstungsbeschaffungsbehörde in Mexiko: "In allen diesen Jahren, in denen Heckler & Koch Handel mit Mexiko treibt, wissen wir nichts von Auflagen. Weder seitens der Firma noch seitens der Regierung oder der deutschen Botschaft in Mexiko. Deshalb ist das Thema in Mexiko überraschend, da wir weder offiziell noch inoffiziell darüber Kenntnis haben, dass es Auflagen gibt." Es habe keine Mitteilung gegeben, dass in bestimmte Bundesstaaten keine Waffen geliefert werden dürften. Davon habe das mexikanische Verteidigungsministerium erst aus den Medien erfahren. "Wir haben das Material an viele Staaten der Republik geschickt", erklärte Manzano Vélez, auch "an die Staaten, die von den Medien erwähnt wurden."
Auf Anfrage von "Report Mainz" bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium demgegenüber, dass Rüstungsexporte in die vier mexikanischen Bundesstaaten Chiapas, Jalisco, Guerrero und Chihuahua nicht genehmigt waren. "Eine Belieferung von Polizeieinheiten in diesen Bundesstaaten mit den Waffen ist somit nicht zulässig", erklärte ein Sprecher. Auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigt gegenüber "Report Mainz": "Es besteht der Verdacht, dass die Länder, in die ein Teil der Waffen gelangt sind, nicht mit den Ländern übereinstimmen, die in der Endverbleibserklärung genannt wurden. Daher handelt es sich ggf. um eine ungenehmigte und damit evtl. auch strafbare Ausfuhr." Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, legt dabei Wert auf die Feststellung, dass der Exporteur für die Einhaltung der Auflagen gegenüber der Bundesregierung verantwortlich sei. "Wer dagegen verstößt, muss mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen", erklärte Löning.
"Report Mainz" veröffentlicht dazu ein Video und dokumentiert die Stellungnahmen von Heckler & Koch, Bundeswirtschaftsministerium, Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Menschenrechtsbeauftragten Markus Löning auf seiner Internetseite unter www.reportmainz.de.
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