
Tognum AG: Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG beschlossen
Tognum AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
15.04.2011 14:26
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Friedrichshafen, 15. April 2011 - Vorstand und Aufsichtsrat der Tognum AG haben heute ihre gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu dem am 6. April 2011 von der Engine Holding GmbH veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot einstimmig beschlossen.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen das Angebot von Daimler AG und Roll-Royce Group plc. aus unternehmerischer Sicht. Mit einem erfolgreichen Übernahmeangebot würde die weltweite Technologieführerschaft für Antriebssysteme und dezentrale Energieerzeugungssysteme weiter gestärkt.
Vorstand und Aufsichtsrat sind jedoch nach umfangreicher Prüfung des Angebots sowie nach Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der Angebotspreis von EUR 24,00 pro Aktie der Tognum AG den rechtlichen Vorgaben entspricht, allerdings nicht angemessen ist. Vorstand und Aufsichtsrat können den Aktionären der Tognum AG die Annahme des Angebots daher nicht empfehlen.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Ergänzende Informationen
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass jeder Tognum-Aktionär unter Würdigung der Gesamtumstände und seiner individuellen Einschätzung über die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft, des Börsenkurses und des Wertes der Tognum-Aktien seine eigene Entscheidung darüber treffen muss, ob und für wie viele Tognum-Aktien er das Angebot annimmt oder nicht.
Die vollständige gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Tognum AG gemäß § 27 WpÜG ist im Laufe des Tages auf der Unternehmenswebseite unter www.tognum.com im Bereich Investor Relations einzusehen. Ferner wird die Stellungnahme von der Tognum AG unter der Anschrift Maybachplatz 1, 88045 Friedrichshafen / Deutschland bereit gehalten. Hierauf wird durch Veröffentlichung einer Hinweisbekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am Montag, den 18. April 2011 hingewiesen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in dieser Mitteilung gemachten Ausführungen keine Erläuterungen oder Ergänzungen der Aussagen der gemeinsamen Stellungnahme darstellen und dass allein die gemeinsame Stellungnahme nach § 27 WpÜG maßgeblich ist.
Die Stellungnahme nach § 27 WpÜG wird in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.
Betreffend in die Zukunft gerichtete Aussagen:
Diese Information enthält auch in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen, Prognosen und Schätzungen der Unternehmensleitung von Tognum beruhen. Obwohl wir annehmen, dass die unseren in die Zukunft gerichteten Aussagen zugrunde liegenden Annahmen, Prognosen und Schätzungen realistisch sind, können wir nicht dafür garantieren, dass diese Annahmen, Prognosen und Schätzungen sich auch in der Zukunft als richtig erweisen. Annahmen, Prognosen und Schätzungen bergen naturgemäß Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, da ss die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Zu den Faktoren, die solche Abweichungen verursachen können, gehören u. a.: Veränderungen im wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeld, Wechselkurs- und Zinsschwankungen, Einführung von Konkurrenzprodukten, mangelnde Akzeptanz neuer Produkte oder Dienstleistungen und Änderungen der Geschäftsstrategie. Tognum übernimmt keinerlei besondere Verpflichtungen die hier gemachten, in die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren und/oder zu berichtigen und/oder zu bestätigen oder Aktualisierungen/Berichtigungen zu irgendeiner in die Zukunft gerichtete Aussage zu veröffentlichen, die Umstände oder Verlautbarungen berücksichtigen, die nach dem Datum der heutigen Veröffentlichung eintreten.
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AXC0159 2011-04-15/14:27