
Anwalt Hahn weist darauf hin, dass wegen möglicher Falschberatung einer Bank in Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds nach seiner Schätzung insgesamt mehr als eine Million Anleger betroffen sind. Oft seien unerfahrenen Privatanlegern Anteile an offenen Immobilienfonds als sicher wie Festgeld verkauft worden. "Wir von hrp stellen fest dass sich mittlerweile einige Banken und Sparkassen bei Schäden von Anlegern beim Erwerb von Anteilen von offenen Immobilienfonds außergerichtlich einigen wollen. Da Käufe von Anteilen am PMIA insbesondere im Mai 2008 erfolgt sind, ist es wichtig, dass die Schadensersatzansprüche der Anleger nicht verjähren und die kenntnisunabhängige Dreijahresfrist ab Auftragserteilung bzw. Kauf beachtet wird. Deswegen sind aktuell im Einzelfall verjährungshemmende Maßnahmen erforderlich."
Der PMIA mit einem Fondsvolumen von 1.209,03 Millionen Euro ist ein Dachfonds, der zum 19.05.2008 aufgelegt worden ist. Kapitalanlagegesellschaft war damals die Commerzbank-Tochter, die Comminvest Asset Management GmbH. Heute ist es die Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH. Der Dachfonds hat in verschiedene Zielfonds investiert, u.a. in den in Abwicklung befindlichen Morgan Stanley P2 Value sowie die geschlossenen offenen Immobilienfonds, den TMW Immobilien Weltfonds und den AXA Immoselect. Aus der Abwertung und Abwicklung verschiedener Zielfonds resultieren die aktuellen Verluste. Im Jahr 2010 - vor Aussetzung der Rücknahme von Anteilen - soll es zu Mittelabflüssen von rund eine Milliarde Euro gekommen sein. Die Allianz Global Investors hat die Anteilscheinausgabe und -rücknahme für den PMIA zum 27.09.2010 ausgesetzt. Kauf- und Verkaufsaufträge, die nach dem Orderannahmeschluss am Freitag, den 24.09.2010 (14.00 Uhr) eingegangen waren, sind nicht mehr ausgeführt worden. Am 24.09.2010 hat die Commerzbank die PMIA plötzlich als "unattraktiv" eingestuft und damit den Verkaufsdruck deutlich erhöht.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger. In monatlichem Turnus führt hrp Beratungstage in Stuttgart und Berlin durch.
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