DGAP-HV: Asian Bamboo AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Asian Bamboo AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 17.06.2011 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
09.05.2011 / 15:21
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Asian Bamboo AG
Hamburg
ISIN DE000A0M6M79 / WKN A0M6M7
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
ordentlichen Hauptversammlung der Asian Bamboo AG
am 17. Juni 2011, um 10:00 Uhr MESZ,
im Albert-Schäfer-Saal (Sitzungssaal 124) der Handelskammer Hamburg,
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Asian Bamboo AG zum 31. Dezember 2010 nebst Lagebericht, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 nebst
Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats, des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs.
4, § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2010
Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da
der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG
gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Asian Bamboo AG für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2010 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende je dividendenberechtigter
Stückaktie von EUR 0,36.
Bilanzgewinn: EUR 13.093.182,04
Gesamtbetrag Dividende: EUR 5.506.236,00
Betrag in Gewinnrücklage: EUR 0,00
Gewinnvortrag: EUR 7.586.946,04
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für
den Gewinnvortrag sind die im Zeitpunkt des
Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten Aktien
berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen
Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt.
Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft
im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über
die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder
kleiner sein als im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags,
vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre
auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf
die Differenz an Aktien entfällt. Der Betrag des
Gewinnvortrages verändert sich gegenläufig um den gleichen
Betrag. Die auszuschüttende Dividende je dividendenberechtigte
Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung
wird gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter
Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet
werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
'Den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
'Den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen:
'Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und
des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 sowie
gegebenenfalls für die prüferische Durchsicht von
Zwischenberichten im Geschäftsjahr 2011 bestellt.'
6. Beschlussfassung über die Billigung des Systems
zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist im
Vergütungsbericht dargestellt. Dieser ist im Geschäftsbericht
2010 unter dem Abschnitt 'Vergütungsbericht des Vorstands und
des Aufsichtsrats' veröffentlicht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
'Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Asian
Bamboo AG wird gebilligt.'
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb
und zur Verwendung eigener Aktien und Aufhebung der bisherigen
Ermächtigung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu
beschließen:
'Die Asian Bamboo AG wird ermächtigt, bis zum Ablauf des 16.
Juni 2016 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 1.542.500,00 zu
erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen,
einmal oder mehrmals ausgeübt werden.
Der Erwerb der eigenen Aktien der Gesellschaft erfolgt nach
Wahl des Vorstands über die Börse oder im Rahmen eines
öffentlichen Erwerbsangebots an alle Aktionäre. Erfolgt der
Erwerb der eigenen Aktien über die Börse, so darf der von der
Gesellschaft gezahlte Gegenwert der Aktien (ohne
Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungskurs im Xetra-Handel (oder
in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am Handelstag an der
Frankfurter Wertpapierbörse, Frankfurt am Main ('Frankfurter
Wertpapierbörse'), an dem der Erwerb eigener Aktien jeweils
erfolgt, um nicht mehr als 10 % überschreiten oder
unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb der eigenen Aktien im Wege eines
öffentlichen Erwerbsangebots an die Aktionäre der
Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlussauktionspreise
im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem)
an der Frankfurter Wertpapierbörse am 4. bis 10. Börsentag vor
dem Tag der Veröffentlichung des Angebots nicht um mehr als 20
% überschreiten oder unterschreiten. Das Volumen des Angebots
kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzeichnung des Angebots
dieses Volumen überschreitet, sind die Annahmeerklärungen
grundsätzlich verhältnismäßig zu berücksichtigen. Eine
bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen von bis
zu 100 Stück zum Erwerb angedienter Aktien der Gesellschaft je
Aktionär kann vorgesehen werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Aktien der Asian Bamboo AG, die aufgrund der vorstehenden oder
einer vorangehenden Ermächtigung der Hauptversammlung erworben
wurden, neben der Veräußerung über die Börse oder im Rahmen
eines Angebots an alle Aktionäre
- unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts
der Aktionäre Dritten im Rahmen von
Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von
Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an
Unternehmen oder zur Erlangung von anderen
Vermögensgegenständen als Gegenleistung anzubieten;
- unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts
der Aktionäre gegen Barzahlung zu einem Preis zu veräußern,
der den Börsenpreis der Aktien gleicher Ausstattung der
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich
unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der
Maßgabe, dass der rechnerische Anteil am Grundkapital der
unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4
AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals,
insgesamt also EUR 1.542.500,00, nicht übersteigen darf;
diese prozentuale Höchstgrenze vermindert sich um den
anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien
entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung
aufgrund anderer Ermächtigungen gemäß oder entsprechend §
186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts
ausgegeben wurden;
- unter Ausschluss des Erwerbs- bzw. Bezugsrechts
der Aktionäre zur Erfüllung von Umtausch- oder Bezugsrechten
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