
BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung will offenbar die Vergütungen für einzelne Formen der Stromerzeugung anheben, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Gleichzeitig soll der aus Wind, Sonne, Wasser, Erdwärme oder Biomasse gewonnene Strom besser in den Markt integriert werden. Das geht aus dem Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervor, der dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe) vorliegt.
Zu den Gewinnern der geplanten Änderungen zählen Offshore-Windparks, schreibt das Blatt. Die Anfangsvergütung, die in den ersten zwölf Jahren ab Inbetriebnahme für Offshore-Windkraftanlagen gezahlt wird, soll dem Entwurf zufolge von 13 auf 15 Cent je Kilowattstunde steigen. Diese Anfangsvergütung erhöht sich mit dem Abstand der Anlage von der Küstenlinie und ab einer Wassertiefe von mehr als 20 Metern noch einmal schrittweise. Wenn Anlagen vor 2017 in Betrieb gehen, erhalten sie in den ersten acht Jahren ab Inbetriebnahme eine erhöhte Anfangsvergütung von 19 Cent.
Das EEG müsse so weiterentwickelt werden, "dass der Übergang der erneuerbaren Energien aus einem Nischenmarkt hin zu einem erwarteten Marktanteil von 35% bist 40% innerhalb der laufenden Dekade gewährleistet wird", heißt es in dem Gesetzentwurf. Bis 2030 soll der Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung dem Entwurf zufolge auf "mindestens 50%, bis 2040 auf mindestens 65% und bis 2050 auf mindestens 80% steigen". Die Erreichung dieser Ziele setze voraus, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland konsequent und ambitioniert weiter vorangetrieben werden. Derzeit beträgt der Anteil der Erneuerbaren laut "Handelsblatt" 17%.
Das EEG garantiert den Anlagenbetreibern feste Vergütungssätze für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom. Die Vergütungssätze liegen teilweise erheblich über dem Börsenpreis für konventionell erzeugten Strom. Die Vergütungen werden auf die Stromverbraucher umgelegt. Sie beliefen sich 2010 laut EEG-Erfahrungsbericht auf 12 Mrd EUR.
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May 18, 2011 10:29 ET (14:29 GMT)
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