Berlin (ots) - Der gemeinsame Antrag der Bundestagsfraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und die Grünen ".Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam helfen" wird heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz, und der für Heimkinder aus der ehemaligen DDR zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Manfred Kolbe:
"Unser überfraktioneller Antrag zu einer gesamtdeutschen Entschädigung misshandelter ehemaliger Heimkinder fordert für Opfer aus DDR-Jugendeinrichtungen den Zugang zu Hilfsangeboten. Während sich der "Runde Tisch Heimerziehung" seit 2009 ausschließlich mit westdeutschen Heimkindern auseinandergesetzt hat, wird jetzt zum ersten Mal auch die Situation der Heimkinder aus der ehemaligen DDR im Deutschen Bundestag umfassend beraten.
Das Ziel einer Anerkennung des Leids dieser Kinder und Jugendlichen, welche in DDR-Heimen zu "sozialistischen Persönlichkeiten" erzogen werden sollten und dabei auch vielfache Formen der Benachteiligung und Misshandlung erfahren mussten, rückt damit näher. Konkret fordern wir mit unserem Antrag, in West und Ost gleichwertige rehabilitative und finanzielle Maßnahmen zugunsten der Betroffenen ohne Anrechnung auf Renten und Transferleistungen zu schaffen. Die Finanzierung dieser Leistungen soll in West und Ost zu je einem Drittel vom Bund übernommen werden.
Die notwendige Beteiligung der Länder an der Finanzierung dieser Hilfen ist nun zügig zwischen Bund und Ländern zu verhandeln. Nach der Einbringung des Antrags in den Bundestag werden wir eine zügige Beratung in den Ausschüssen forcieren, um dann möglichst schnell entsprechende gesetzliche Regelungen für die Betroffene zu erreichen. Zudem begrüßen wir, dass das Bundesinnenministerium die weitere wissenschaftliche Aufarbeitung des Systems der Heimerziehung in der DDR, mit der Ausschreibung verschiedener Forschungsaufträge unterstützen möchte. Hier soll gemeinsam mit der Gedenkstätte "Geschlossener Jugendwerkhof Torgau" das menschenverachtende System der DDR-Heimerziehung noch eingehender beleuchtet werden und das Ausmaß der Misshandlungen nochmals belegt werden."
Hintergrund:
Tausende Kinder und Jugendliche waren in der ehemaligen DDR bis 1989 insbesondere in den geschlossenen Kinderheimen und Jugendwerkhöfen unter teilweise erschreckenden, menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht. Die DDR verfolgte in ihren 474 staatlichen Kinderheimen, 38 Spezialkinderheimen, 32 Jugendwerkhöfen und besonders im geschlossenen Jugendwerkhof Torgau mit der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen immer auch das politische Ziel, die Eingewiesenen zu sozialistischen Persönlichkeiten umzuformen. Die Einrichtungen unterstanden dem Ministerium für Volksbildung, seit 1963 also der Ministerin Margot Honecker. Die Umerziehung sollte in den Jugendwerkhöfen durch militärischen Drill und erzwungene Einordnung in das Kollektiv erreicht werden. Infolge ideologischer Indoktrination, Misshandlungen und Missbrauch sind diese ehemaligen Heimkinder bis heute traumatisiert. Im Gegensatz zu Heimkindern in der Bundesrepublik hatten sie nicht die Möglichkeit, dass unabhängige Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte ihnen gegen diese groben Menschenrechtsverstöße zur Hilfe eilten.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
Pressekontakt: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: pressestelle@cducsu.de
"Unser überfraktioneller Antrag zu einer gesamtdeutschen Entschädigung misshandelter ehemaliger Heimkinder fordert für Opfer aus DDR-Jugendeinrichtungen den Zugang zu Hilfsangeboten. Während sich der "Runde Tisch Heimerziehung" seit 2009 ausschließlich mit westdeutschen Heimkindern auseinandergesetzt hat, wird jetzt zum ersten Mal auch die Situation der Heimkinder aus der ehemaligen DDR im Deutschen Bundestag umfassend beraten.
Das Ziel einer Anerkennung des Leids dieser Kinder und Jugendlichen, welche in DDR-Heimen zu "sozialistischen Persönlichkeiten" erzogen werden sollten und dabei auch vielfache Formen der Benachteiligung und Misshandlung erfahren mussten, rückt damit näher. Konkret fordern wir mit unserem Antrag, in West und Ost gleichwertige rehabilitative und finanzielle Maßnahmen zugunsten der Betroffenen ohne Anrechnung auf Renten und Transferleistungen zu schaffen. Die Finanzierung dieser Leistungen soll in West und Ost zu je einem Drittel vom Bund übernommen werden.
Die notwendige Beteiligung der Länder an der Finanzierung dieser Hilfen ist nun zügig zwischen Bund und Ländern zu verhandeln. Nach der Einbringung des Antrags in den Bundestag werden wir eine zügige Beratung in den Ausschüssen forcieren, um dann möglichst schnell entsprechende gesetzliche Regelungen für die Betroffene zu erreichen. Zudem begrüßen wir, dass das Bundesinnenministerium die weitere wissenschaftliche Aufarbeitung des Systems der Heimerziehung in der DDR, mit der Ausschreibung verschiedener Forschungsaufträge unterstützen möchte. Hier soll gemeinsam mit der Gedenkstätte "Geschlossener Jugendwerkhof Torgau" das menschenverachtende System der DDR-Heimerziehung noch eingehender beleuchtet werden und das Ausmaß der Misshandlungen nochmals belegt werden."
Hintergrund:
Tausende Kinder und Jugendliche waren in der ehemaligen DDR bis 1989 insbesondere in den geschlossenen Kinderheimen und Jugendwerkhöfen unter teilweise erschreckenden, menschenunwürdigen Bedingungen untergebracht. Die DDR verfolgte in ihren 474 staatlichen Kinderheimen, 38 Spezialkinderheimen, 32 Jugendwerkhöfen und besonders im geschlossenen Jugendwerkhof Torgau mit der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen immer auch das politische Ziel, die Eingewiesenen zu sozialistischen Persönlichkeiten umzuformen. Die Einrichtungen unterstanden dem Ministerium für Volksbildung, seit 1963 also der Ministerin Margot Honecker. Die Umerziehung sollte in den Jugendwerkhöfen durch militärischen Drill und erzwungene Einordnung in das Kollektiv erreicht werden. Infolge ideologischer Indoktrination, Misshandlungen und Missbrauch sind diese ehemaligen Heimkinder bis heute traumatisiert. Im Gegensatz zu Heimkindern in der Bundesrepublik hatten sie nicht die Möglichkeit, dass unabhängige Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte ihnen gegen diese groben Menschenrechtsverstöße zur Hilfe eilten.
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