DGAP-HV: Beate Uhse Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Beate Uhse Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 22.08.2011 in Flensburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
29.06.2011 / 15:13
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Beate Uhse Aktiengesellschaft
Flensburg
Einberufung der Hauptversammlung 2011
Ordentliche Hauptversammlung 2011
WKN: 755 140
ISIN: DE0007551400
Sehr geehrte Aktionärinnen, liebe Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung 2011 der Beate
Uhse Aktiengesellschaft. Die Versammlung findet am
22. August 2011
um 11:00 Uhr
in den Räumen der Gesellschaft, Gutenbergstr. 12, 24941 Flensburg,
statt.
I. Tagesordnung
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010 der Beate Uhse
Aktiengesellschaft mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5 sowie 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB,
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2010
TOP 2 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands Entlastung zu erteilen.
TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro Hamburg, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen. Diese
nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte vor, sofern diese erfolgen sollte.
TOP 5 Neuwahl des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Beate Uhse Aktiengesellschaft setzt sich
gemäß § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit der Satzung der Beate
Uhse Aktiengesellschaft aus sechs Vertretern, die von den
Anteilseignern gewählt werden, zusammen.
Mit Wirkung zum 31. März 2011 ist Herr Prof. Martin Weigel aus
eigenem Wunsch aus dem Aufsichtsrat der Beate Uhse
Aktiengesellschaft ausgeschieden.
Da der Aufsichtsrat der Beate Uhse Aktiengesellschaft nunmehr
nur fünf statt sechs Mitglieder aufweist, ist eine Neuwahl
durchzuführen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Udo H. Bensing, Hamburg, Wirtschaftsprüfer
und Steuerberater, geschäftsführender Gesellschafter der
Taxon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft,
als von der Hauptversammlung zu wählendes Mitglied für die
Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 entscheidet, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Bensing bekleidet keine weiteren Aufsichtsratsmandate.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
II. Weitere Angaben zur Einberufung der
Hauptversammlung der Beate Uhse Aktiengesellschaft
1. Voraussetzungen für die Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes
rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu
tragen. Der Nachweis zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts unterscheidet sich bei
girosammelverwahrten Aktien und Aktienurkunden (effektive
Stücke) der Beate Uhse Aktiengesellschaft.
a) Girosammelverwahrte Aktien
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis zum
Ablauf des Montags, 15. August 2011, bei der Gesellschaft
unter der nachfolgend genannten Anschrift anmelden:
Beate Uhse Aktiengesellschaft
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 / 210 27 - 289
E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des
Montags, 1. August 2011 (0:00 Uhr, MESZ), zu beziehen. Er ist
durch Bestätigung des depotführenden Instituts in Textform zu
erbringen. Die Bestätigung muss in deutscher oder englischer
Sprache verfasst sein.
b) Aktienurkunden (Effektive Stücke)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die
effektive Stücke bis zum Ablauf des Sonntags, 31. Juli 2011,
bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder bei einer
Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zum Ablauf des
Montags, 1. August 2011, dort belassen. Da der letzte Tag für
die Hinterlegung auf einen Sonntag fällt, sollte die
Hinterlegung der Aktienurkunden bereits bis Freitag, 29. Juli
2011 vorgenommen werden. Als Beleg für die Hinterlegung
erhalten die Aktionäre einen in Textform gehaltenen Nachweis
über den Anteilsbesitz ausgestellt. Unter Vorlage dieses
Nachweises haben die Aktionäre sich bis zum Ablauf des
Montags, 15. August 2011, bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Anschrift anzumelden:
Beate Uhse Aktiengesellschaft
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 / 210 27 - 289
E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de
c) Bedeutung des Nachweisstichtags
Gemäß § 121 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung
des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3 S. 3 AktG
dahingehend, dass als Aktionär im Verhältnis zur Gesellschaft
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts nur gilt, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Teilnahmeberechtigung und Umfang des Stimmrechts
richten sich allein nach dem Anteilsbesitz des jeweiligen
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Eine vollständige oder
teilweise Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag bleibt möglich, d. h. der Nachweisstichtag
führt zu keiner Veräußerungssperre. Eine Veräußerung nach dem
Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf das Recht zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und auf das Stimmrecht oder
dessen Umfang. Der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag
gewährt hinsichtlich dieser Aktien kein Stimmrecht. Aktionäre,
die erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft
werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt, sofern sie
mit dem Verkäufer der Aktien keine gesonderte Vereinbarung
getroffen haben.
2. Stimmrechtsvertretung/Bevollmächtigung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte,
beispielsweise ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind
eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis
des Anteilsbesitzes gemäß den Bestimmungen unter Ziff. 1.a)
oder 1.b) des Teils III dieser Einberufung erforderlich. Bei
erfolgter fristgerechter Anmeldung können bis zur Beendigung
der Hauptversammlung Vollmachten erteilt werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform, soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut,
einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§§
135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG), einer Aktionärsvereinigung oder
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bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
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