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Dow Jones News
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DGAP-AFR: PAION AG: Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Finanznachrichten News

PAION AG  / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten 
 
03.08.2011 14:00 
 
Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Hiermit gibt die PAION AG bekannt, dass folgende Finanzberichte 
veröffentlicht werden: 
 
Bericht: Konzern-Quartalsfinanzbericht innerhalb des 2. Halbjahres 
Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 10.08.2011 
Veröffentlichungsdatum / Englisch: 10.08.2011 
Deutsch: http://www.paion.com/berichte-2011/ 
Englisch: http://www.paion.com/en/berichte-2011/ 
 
 
 
 
 
03.08.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  PAION AG 
              Martinstr. 10-12 
              52062 Aachen 
              Deutschland 
Internet:     www.paion.com 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

August 03, 2011 08:00 ET (12:00 GMT)

© 2011 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.