Leipzig (ots) - Auf der Suche nach einem Koalitionskompromiss im Bereich der Vorratsdatenspeicherung ist die Union der FDP deutlich entgegengekommen. Der Innenexperte der Union im Bundestag, Clemens Binninger, sagte gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Sonnabend-Ausgabe) zu der in erster Linie bisher von FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger blockierten Vorratsdatenspeicherung: "Ich könnte mir eine von sechs auf drei Monate verkürzte Speicherfrist vorstellen." Bis Freitag hatten auch die Innenexperten der Union in Klausur getagt. Zugleich sagte Binninger, statt einer generellen Datenspeicherung könne man sich auch auf einen ganz konkreten begrenzten Straftatenkatalog beschränken.
Bisher hatte die Union und auch das Bundesinnenministerium eine Mindest-Speicherfrist von sechs Monaten als zwingend notwendig erachtet, um sachlich den Anforderungen der Behörden zu genügen und um zugleich mit dieser Regelung die von der EU-Kommission angemahnte Umsetzung von EU-Standards zu erfüllen. Die meisten Länder, die bisher die Vorratsdatenspeicherung anwendeten, so begründete Binninger seinen Kompromissvorschlag, würden in 70 Prozent der Fälle gespeicherte Daten aus den ersten drei Monaten verwenden.
Zugleich regte Binninger an, die Vorratsdatenspeicherung mit einem abschließenden Straftatenkatalog für die Inanspruchnahme zu unterlegen. Bisher hatte die Union eine generelle Datenspeicherung favorisiert. "Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung nur für die Bereiche Kinderpornographie, Terror-Bekämpfung und schwere Verbrechen, wie beispielsweise Mord", sagte Binninger.
Die Art und die Dauer der Speicherung von Telefondaten sind in der Koalition strittig. Die FDP will bisher nur bei einem konkreten Verdacht die Speicherung von Telefon- oder Internetkontakten für maximal eine Woche akzeptieren.
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
Pressekontakt: Leipziger Volkszeitung Büro Berlin Telefon: 030/233 244 0
Bisher hatte die Union und auch das Bundesinnenministerium eine Mindest-Speicherfrist von sechs Monaten als zwingend notwendig erachtet, um sachlich den Anforderungen der Behörden zu genügen und um zugleich mit dieser Regelung die von der EU-Kommission angemahnte Umsetzung von EU-Standards zu erfüllen. Die meisten Länder, die bisher die Vorratsdatenspeicherung anwendeten, so begründete Binninger seinen Kompromissvorschlag, würden in 70 Prozent der Fälle gespeicherte Daten aus den ersten drei Monaten verwenden.
Zugleich regte Binninger an, die Vorratsdatenspeicherung mit einem abschließenden Straftatenkatalog für die Inanspruchnahme zu unterlegen. Bisher hatte die Union eine generelle Datenspeicherung favorisiert. "Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung nur für die Bereiche Kinderpornographie, Terror-Bekämpfung und schwere Verbrechen, wie beispielsweise Mord", sagte Binninger.
Die Art und die Dauer der Speicherung von Telefondaten sind in der Koalition strittig. Die FDP will bisher nur bei einem konkreten Verdacht die Speicherung von Telefon- oder Internetkontakten für maximal eine Woche akzeptieren.
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