Düsseldorf (ots) - Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, lehnt die vom Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts geforderte Gebühr gegen mutwillig erhobene Verfassungsbeschwerden ab. Frank sagte mit Blick auf den heutigen Festakt zur Gründung des höchsten Gerichts vor 60 Jahren, gegenüber der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe): "Das Ansehen des Gerichts ist derart hoch, dass man den Zugang nicht durch finanzielle Hürden wie eine "Mutwillensgebühr" zwischen 50 und 5 000 Euro einschränken sollte." Das Jedermann-Recht der Verfassungsbeschwerde stehe für die rechtsstaatliche Grundqualität des Staates insgesamt, und es habe dem Gericht selbst zu hohem Respekt in der Bevölkerung verholfen. Der Richterbund-Vorsitzende setzte hinzu, das höchste Gericht müsse so ausgestattet werden, dass durch wirksame Vorprüfungsverfahren offensichtlich unbegründete oder nur querulatorische Verfassungsbeschwerden aus der Flut der Beschwerden zur Entlastung der beiden Senate ausgesiebt werden können.
Originaltext: Rheinische Post Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2
Pressekontakt: Rheinische Post Redaktion Telefon: (0211) 505-2303
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.