Hamburg (BoerseGo.de) - Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hat den geplanten Streik bei der EADS-Tochter Airbus für zulässig erklärt. Das Gericht urteilte am Freitag, dass sich keine Rechtswidrigkeit bei der Streikforderung der IG Metall feststellen lassen konnte. Airbus hatte am Donnerstag vor dem Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt, um den Warnstreik in den deutschen Airbus-Standorten Bremen, Hamburg, Stade und Buxtehude in letzter Minute zu verhindern. Nun steht Airbus nur noch die Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht offen.
Bereits seit Monaten streiten IG Metall und Airbus um die Bezahlung der rund 16.000 Beschäftigten in Deutschland. Erst am vergangenen Freitag wurden die Verhandlungen nach fast zwölfstündigen Gesprächen erneut abgebrochen. Größer Streitpunkt seien die von beiden Seiten zu tragenden Produktivitätssteigerungen. Die IG Metall forderte Airbus unterdes auf, die Warnstreiks nicht durch gerichtliche Verfahren und Drohungen gegenüber der Belegschaft zu verhindern.