Bielefeld (ots) - Die Unabhängigkeit der Justiz ist notwendiger Bestandteil eines Rechtsstaates. Richter dürfen sich nicht von sachfremden Erwägungen leiten lassen und müssen stets "ohne Ansehen der Person" urteilen. Dazu haben sie sich mit ihrem Eid verpflichtet - und es gibt keinen Grund für die Annahme, dass Richter reihenweise bewusst gegen diese Prinzipien verstoßen. Wer an der Unabhängigkeit der Justiz zweifelt, bewegt sich deshalb auf schmalem Grat. Trotzdem hat eine Erhebung, wie sie nun von zwei Professoren durchgeführt worden ist, ihre Berechtigung. Denn mit ihr werden keine bewussten Fehlentscheidungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit gebrandmarkt, sondern vielmehr unbewusste Mechanismen offen gelegt, von denen Richter beeinflusst sind. Dafür müssten sie eigentlich dankbar sein, bietet es ihnen doch die Möglichkeit, das eigene Verhalten zu hinterfragen. In der Studie gingen von 221 Klagen 136 zugunsten der Arbeitnehmer aus. An einigen Arbeitsgerichten wurden dabei nahezu alle Klagen abgewiesen, woanders gab man hingegen allen statt. Erfolg oder Misserfolg waren offenbar vom Zufall abhängig. Das darf aber nicht sein.
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