
Das kanadische Unternehmen Central European Petroleum (CEP) treibt sein Pläne zur Suche nach Erdöl in der Ostsee voran. Das zuständige Bergamt in Stralsund habe die Genehmigung für ein 4600 Quadratkilometer großes Gebiet an der Oderbank erteilt, sagte CEP-Manager Thomas Schröter am Freitag der dpa.
Umweltschutzverbände kritisierten am Freitag die Genehmigungsbehörde sowie das Unternehmen und kündigten Widerstand an. Sie forderten ein Verbot von seismischen Untersuchungen in der Ostsee, bei denen durch Schallwellen die Bodenstruktur erkundet wird. Das explosionsartige Knallen würde Schweinswale, andere Meeressäuger und Vögel gefährden und aus ihrem Lebensraum vertreiben.
Das Schweriner Energieministerium bestätigte die Erteilung der Aufsuchgenehmigung. Nach Angaben von CEP sind bisher keine seismischen Untersuchungen in der Ostsee beantragt und genehmigt - auch nicht für das 1100 Quadratkilometer große, ebenfalls durch CEP gesicherte Gebiet Planategentgrund nördlich von Fischland-Darß-Zingst.
In den kommenden Jahren würden zunächst vorliegende seismische Daten aus DDR-Zeiten auf mögliche Erdölvorkommen ausgewertet, sagte Schröter. Auf Grundlage dieser Ergebnisse werde dann entschieden, ob seismische Untersuchungen oder Probebohrungen beantragt würden. CEP hat vor einem Jahr mit Probebohrungen auf dem vorpommerschen Festland begonnen. CEP hat Aufsuchgenehmigungen für insgesamt 13 800 Quadratkilometer, davon 8100 auf dem Festland in Vorpommern und Brandenburg, 5700 in der Ostsee.
Nach Angaben von Umweltverbänden sind 16 Meeresschutzgebiete von möglichen seismischen Untersuchungen betroffen, darunter der Adlergrund, die Pommersche Bucht mit der Oderbank, das Vogelschutzgebiet Plantagenetgrund und der Greifswalder Bodden. Neben dem streng geschützten Schweinswal, Seehunden und Kegelrobben lebten dort seltene Fischarten sowie mehr als 20 geschützte Vogelarten wie Seetaucher und Flussseeschwalben. "Wir haben Akteneinsicht beantragt und werden uns die Genehmigung mit juristischem Beistand genau ansehen", sagte Kim Detloff vom NABU. Die Genehmigung widerspreche dem Natur- und Artenschutz. Das Vorhaben sei deshalb abzulehnen.
Wie ein Sprecher des Schweriner Energieministeriums sagte, werden im Rahmen eines eventuellen Genehmigungsverfahrens für spätere Betriebspläne auch alle umweltrelevanten Aspekte geprüft und die Träger öffentlicher Belange in das Verfahren einbezogen./mrt/DP/zb
AXC0196 2012-02-10/16:50