Neugersdorf (ots) - Sportwettenanbieter plädiert für marktkonforme Regulierung nach Vorbild von Schleswig Holstein
Jörg Wacker, Direktor der bwin e.K, kommentierte das heute bekanntgewordene Schreiben der EU-Kommission zu dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag von 15 Bundesländern wie folgt:
"Mit dem Schreiben der EU-Kommission ist der Glücksspielstaatsvertrag von 15 Bundesländern in Brüssel erneut durchgefallen. Die Länder konnten mit ihren Änderungen die Zweifel der EU-Kommission nicht ausräumen. Der neue Staatsvertrag ist absehbar europarechtlich zum Scheitern verurteilt. Die von den Ländern eng begrenzte Marktöffnung steht im Widerspruch zur Marktrealität und den Vorgaben des Unionsrechts. Das von der EU-Kommission notifizierte Schleswig-Holsteinische Glücksspielgesetz kann als Lösung dienen. bwin appelliert an die Länder, auf dieser Basis eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die den Verbraucherschutz bestmöglich gewährleistet und Rechtsfrieden nach Jahren juristischer Auseinandersetzungen schafft."
Die Kommission bekräftigt noch einmal, dass die Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der Beschränkung der Konzessionen nachgewiesen werden muss. Auf Basis der ihr von den Ländern vorgelegten - unzureichenden - Informationen ist der Kommission eine derartige Prüfung nicht möglich.
Gleiches gilt für das Verbot von Online-Poker und -Casino. Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH führt die Kommission aus, dass die Länder nachweisen müssen, dass diese Glücksspiele Suchtgefahren hervorrufen und dass ein Verbot geeignet ist, diese Gefahren abzuwehren.
Dabei zeigen Gutachter namhafter rechtlicher Experten wie dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier und den Europarechtlern Prof. Streinz und Prof. Koenig, dass die geforderten Nachweise nicht erbracht worden sind und auch nicht erbracht werden können, so dass der Staatsvertrag daher gegen Verfassungs- wie auch Europarecht verstößt. Weder die Beschränkung der Lizenzen (auch nicht auf 20), noch die reduzierte Steuer könnten den Schwarzmarkt austrocknen, so dass diese Regelungen nicht geeignet sind, die vorgeblichen Ziele zu erreichen.
Die Kommission weist darauf hin, dass die Kohärenz erst dann abschließend geprüft werden kann, wenn alle relevanten Gesetzestexte so auch der derzeit im Bundestag verhandelte Gesetzentwurf zur Sportwettenbesteuerung und die Spielverordnung vorliegen
Originaltext: bwin ek Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53553 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53553.rss2
Pressekontakt: Hartmut Schultz Kommunikation GmbH Tel.: 089/99 24 96 20 Fax: 089/99 24 96 22 E-Mail: hs@schultz-kommunikation.de
Jörg Wacker, Direktor der bwin e.K, kommentierte das heute bekanntgewordene Schreiben der EU-Kommission zu dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag von 15 Bundesländern wie folgt:
"Mit dem Schreiben der EU-Kommission ist der Glücksspielstaatsvertrag von 15 Bundesländern in Brüssel erneut durchgefallen. Die Länder konnten mit ihren Änderungen die Zweifel der EU-Kommission nicht ausräumen. Der neue Staatsvertrag ist absehbar europarechtlich zum Scheitern verurteilt. Die von den Ländern eng begrenzte Marktöffnung steht im Widerspruch zur Marktrealität und den Vorgaben des Unionsrechts. Das von der EU-Kommission notifizierte Schleswig-Holsteinische Glücksspielgesetz kann als Lösung dienen. bwin appelliert an die Länder, auf dieser Basis eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die den Verbraucherschutz bestmöglich gewährleistet und Rechtsfrieden nach Jahren juristischer Auseinandersetzungen schafft."
Die Kommission bekräftigt noch einmal, dass die Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der Beschränkung der Konzessionen nachgewiesen werden muss. Auf Basis der ihr von den Ländern vorgelegten - unzureichenden - Informationen ist der Kommission eine derartige Prüfung nicht möglich.
Gleiches gilt für das Verbot von Online-Poker und -Casino. Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH führt die Kommission aus, dass die Länder nachweisen müssen, dass diese Glücksspiele Suchtgefahren hervorrufen und dass ein Verbot geeignet ist, diese Gefahren abzuwehren.
Dabei zeigen Gutachter namhafter rechtlicher Experten wie dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier und den Europarechtlern Prof. Streinz und Prof. Koenig, dass die geforderten Nachweise nicht erbracht worden sind und auch nicht erbracht werden können, so dass der Staatsvertrag daher gegen Verfassungs- wie auch Europarecht verstößt. Weder die Beschränkung der Lizenzen (auch nicht auf 20), noch die reduzierte Steuer könnten den Schwarzmarkt austrocknen, so dass diese Regelungen nicht geeignet sind, die vorgeblichen Ziele zu erreichen.
Die Kommission weist darauf hin, dass die Kohärenz erst dann abschließend geprüft werden kann, wenn alle relevanten Gesetzestexte so auch der derzeit im Bundestag verhandelte Gesetzentwurf zur Sportwettenbesteuerung und die Spielverordnung vorliegen
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