Die E-Zigarette ist laut einem Gerichtsurteil auch mit nikotinhaltiger Flüssigkeit kein Arzneimittel, das einer Zulassung bedarf. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte am Montag, Nikotin könne zwar auch ein Arzneistoff sein. In der E-Zigarette habe der Stoff jedoch nicht die dafür nötige therapeutische Zweckbestimmung. Es gehe vielmehr darum, das Verlangen nach Nikotin zu befriedigen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hatte in zwei Fällen nikotinhaltige E-Zigaretten als Arzneimittel eingestuft. Dagegen wandten sich ein Hersteller und ein Vertreiber von E-Zigaretten vor dem Gericht.
Gegen das nicht rechtskräftige Urteil (Az.: 7 K 3169/11) ist noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster möglich. Das Bundesinstitut prüfe das umfangreiche Urteil, sagte ein Sprecher am Montag. Der Verband des E-Zigaretten-Handels sprach in einer Mitteilung von einem wichtigen Etappensieg.
Das OVG befasst sich bereits in einem Eilverfahren mit der E-Zigarette. Dabei geht es um eine Pressemitteilung von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne), in der sie generell vor dem Gebrauch von E-Zigaretten gewarnt hatte. In der ersten Instanz war ein Hersteller mit seiner Klage unterlegen.
Das OVG will in den nächsten Wochen entscheiden. Es hat nach Angaben des Herstellers inzwischen in einem rechtlichen Hinweis beanstandet, dass das Ministerium die nikotinhaltige E-Zigarette als Arzneimittel bewerte. Das Ministerium erklärte, auch die Bundesregierung, das Bundesgesundheitsministerium , die Bundesdrogenbeauftragte sowie die Bundesländer Brandenburg und Bremen stuften die E-Zigarette als Arzneimittel ein./uho/DP/hbr
AXC0225 2012-04-02/18:07