
DJ DGAP-HV: JAXX SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Kiel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: JAXX SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung JAXX SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2012 in Kiel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 30.03.2012 / 15:13 =-------------------------------------------------------------------- JAXX SE Kiel ISIN DE000A0JRU67; WKN A0JRU6 Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 24. Mai 2012 um 10.00 Uhr im Hotel Kieler Yacht Club, Hindenburgufer 70 in 24105 Kiel stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. Die Tagesordnung lautet wie folgt: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen Bestimmungen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2012 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ludwig-Erhard-Straße 11-17, 20459 Hamburg zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen. 5. Beschlussfassung über die Umfirmierung; Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft in mybet Holding SE umzufirmieren. Die Gesellschaft hatte bereits im Januar bekannt gegeben, dass sie ihre Beteiligungen rund um das Lotteriegeschäft mit Ausnahme der spanischen Beteiligung veräußern wolle. Dieses Lotteriegeschäft wird überwiegend unter der Marke 'JAXX' vertrieben. Hintergrund der Veräußerung des Geschäfts mit der Vermittlung von Lotterien ist die Fokussierung der Unternehmensgruppe auf die Geschäftsbereiche Sportwetten, Casino und Poker, die wesentlich von der Marke mybet getragen werden. Die Gesellschaft will sich als Finanzholding mit verschiedenen Beteiligungen im Glücksspielbereich künftig mit ihrer eigenen Firmierung an ihrer Hauptbeteiligung orientieren. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Die Firma der Gesellschaft soll in mybet Holding SE geändert werden. b) § 1 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet mybet Holding SE.' 6. Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2007/I sowie die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Schaffung eines Bedingten Kapitals 2012/I; Satzungsänderung Die Wandelanleihe 2007/2011 ist Ende 2011 durch Rückzahlung beendet worden, so dass das Bedingte Kapital 2007/I aufgehoben werden kann, soweit es nicht für die Wandelanleihe 2008/2013 benötigt wird. Das Bedingte Kapital 2007/I beträgt nach der Wandlung von Teilschuldverschreibungen noch EUR 2.971.018,00. Hiervon werden nur bis zu EUR 40.690,00 noch für Wandlungen aus der Wandelanleihe 2008/2013 benötigt. Es soll ferner eine weitere Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sowie ein korrespondierendes Bedingtes Kapital geschaffen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Das Bedingte Kapital 2007/I wird in Höhe von EUR 2.930.328,00 aufgehoben und § 5 Absatz 12, Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 40.690,00 durch Ausgabe von bis zu 40.690 auf den Namen lautende nennbetragslose Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2007/I).' b) (1) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 23. Mai 2016 einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 20.000.000,00 auszugeben und die Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungsrechten auszustatten, die den Erwerber nach näherer Maßgabe dieses Beschlusses und der Anleihebedingungen berechtigen, Aktien der Gesellschaft zu beziehen. Die Wandlungsrechte dürfen sich auf bis zu 4.000.000 auf den Namen lautende nennbetragslose Stückaktien der Gesellschaft im rechnerischen Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 4.000.000,00 beziehen. Die Anleihebedingungen können vorsehen, dass im Falle der Wandlung statt Aktien der Gesellschaft deren Gegenwert in Geld gezahlt wird. Der Gegenwert entspricht dabei nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem rechnerischen Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten 10 Börsenhandelstage vor Erklärung der Wandlung. Die Anleihebedingungen können ferner vorsehen, dass die Wandelschuldverschreibungen statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien der Gesellschaft gewandelt werden können. Die Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Bedienung der Wandlungsrechte erforderliche bedingte Kapitalerhöhung gemäß dem Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 lit. b)(5) in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wird. (2) Die Wandelschuldverschreibungen sind den Aktionären der Gesellschaft im Rahmen ihres Bezugsrechts zur Zeichnung anzubieten. Wandelschuldverschreibungen, die nicht von bezugsberechtigten Aktionären erworben werden, können vom Vorstand Investoren zur Zeichnung angeboten werden. Die Wandelschuldverschreibungen können von einem Kreditinstitut oder einem Bankenkonsortium übernommen werden mit der Verpflichtung, diese den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. (3) Die Wandelschuldverschreibungen können mit oder ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben und mit einer festen oder mit einer variablen Verzinsung ausgestattet werden. Das Umtauschverhältnis von Wandelschuldverschreibungen in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung liegenden Ausgabebetrags durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft ergeben. Wandlungspreis und Umtauschverhältnis können in den Wandelanleihebedingungen auch variabel, insbesondere in Abhängigkeit von der Kursentwicklung der Aktie, während der Laufzeit festgesetzt werden. Das Umtauschverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden. Etwaige Spitzen werden in Geld ausgeglichen. Der festzusetzende Wandlungspreis für eine Wandelschuldverschreibung muss - auch bei einem variablen Umtauschverhältnis oder Wandlungspreis - mindestens 80
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March 30, 2012 09:13 ET (13:13 GMT)
Prozent des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktien - Schlusskurs im elektronischen Börsenhandelssystem XETRA oder einem Nachfolgesystem - an den zehn Handelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Wandelschuldverschreibungen, jedoch nicht weniger als EUR 1,00 betragen. Die Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen können auch eine Options- bzw. eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder das Recht der Gesellschaft vorsehen, zum Ende der Laufzeit den Inhabern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Beachtung der in dieser Ermächtigung festgelegten Grundsätze die weiteren Anleihebedingungen sowie die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Wandlungspreis und Wandlungszeitraum. (4) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um EUR 4.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.000.000 Stück neuen auf den Namen lautenden Stückaktien zur Bedienung von Bezugsansprüchen aus ausgeübten Wandlungsrechten an die Berechtigten der gemäß dem zu Tagesordnungspunkt 6 lit. b)(1) gefassten Beschluss auszugebenden Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen von ihren Wandlungsrechten auf Umtausch in Aktien Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals anzupassen. (5) § 5 der Satzung wird um einen neuen Absatz 17 erweitert: '(17) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 4.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.000.000 auf den Namen lautende nennbetragslose Stammaktien (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber der Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft aufgrund der zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben werden, von ihren Wandlungsrechten auf Umtausch in neue Aktien Gebrauch machen und soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Wandelschuldverschreibungen, die nicht von bezugsberechtigten Aktionären erworben werden, können vom Vorstand Investoren zur Zeichnung angeboten werden. Die Wandelschuldverschreibungen können von einem Kreditinstitut oder einem Bankenkonsortium übernommen werden mit der Maßgabe, dass sie nach Weisung des Vorstands ausschließlich von den Berechtigten erworben werden können. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Anleihebedingungen sowie die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Wandlungspreis und Wandlungszeitraum. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals anzupassen.' Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 Über den Bezugsrechtsausschluss bezüglich des Bedingten Kapitals 2012/I - Punkt 6 der Tagesordnung - erstattet der Vorstand gem. § 203 Abs. 2 und § 186 Abs. 4 AktG folgenden Bericht: Das Bezugsrecht soll ausschließlich für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, ausgeschlossen werden können, um die Abwicklung einer Wandelschuldverschreibung mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre zu erleichtern. Der Wert solcher Spitzenbeträge für den einzelnen Aktionär ist im Verhältnis zum Aufwand einer Emissionsdurchführung der Wandelschuldverschreibung ohne einen Ausschluss der Spitzenbeträge gering. Der Ausschluss des Bezugsrechts dient in diesem Fall also der Erleichterung der Durchführung und ist unter Praktikabilitätsgesichtspunkten sinnvoll. Der Vorstand erachtet es in der aktuellen unbeständigen Situation am Finanz- und Aktienmarkt als unbedingt erforderlich, dem Unternehmen neben Kapitalerhöhungen auf Basis eines genehmigten Kapitals auch weitere Finanzierungsquellen zu erschließen bzw. offenzuhalten. Die Platzierung einer Wandelanleihe - wie bereits mehrmals erfolgreich umgesetzt - kann eine alternative Finanzierung des Unternehmens sicherstellen, insbesondere in Zeiten eines möglicherweise versperrten Zugangs zum Aktienmarkt. Denn die Wandelanleihe ist als alternatives Finanzinstrument vielschichtiger als Aktien, bietet eine Verzinsung und damit für die Gesellschaft die Möglichkeit, einen zusätzlichen Investorenkreis erschließen zu können. Die Gesellschaft benötigt insbesondere unter den erschwerten regulatorischen Rahmenbedingungen ein hohes Maß an Flexibilität, um sich den ständig wechselnden Marktbedingungen auch im Hinblick auf die Finanzierung von Akquisitionen stellen zu können. Die in der Vergangenheit umgesetzten Kapitalmaßnahmen zeigen, dass der Vorstand mit Umsicht und unter größtmöglicher Beachtung der Aktionärsinteressen die Zukunft der Gesellschaft auf eine breitere und sichere Basis stellt. Die Gesellschaft will die neuen Geschäftsmöglichkeiten nach ersten Liberalisierungen im Glücksspielmarkt in Deutschland ebenso nutzen, wie Investitionen in Geschäftsfelder, die nicht von der regulatorischen Entwicklung in Deutschland abhängig sind und auch künftig von zentraler Bedeutung sein werden. 7. Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der bedingten Kapitalia 1999/III, 2000/I, 2005/I sowie 2006/I; Satzungsänderung Die bedingten Kapitalia 1999/III, 2000/I, 2005/I und 2006/I dienen der Ausgabe von Bezugsaktien aus Mitarbeiteroptionsprogrammen. Die bedingten Kapitalia werden nach dem Erlöschen bzw. Verfall von Optionsrechten nicht mehr im bestehenden Umfang benötigt und sollen daher entsprechend angepasst werden. a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.08.1999 ist das Grundkapital um EUR 240.000,00 bedingt erhöht worden (Bedingtes Kapital 1999/III). Nach Ausgabe von Bezugsaktien und Ausübung von Bezugsrechten beträgt das Bedingte Kapital 1999/III noch EUR 44.233,00. Die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen ist am 19.08.2004 erloschen, so dass nur noch bereits ausgegebene Aktienoptionen ausgeübt werden können. Diese beziehen sich auf den Bezug von bis zu 28.365 Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 28.365,00 der Gesellschaft. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Bedingte Kapital 1999/III in Höhe von EUR 15.868,00 aufzuheben sowie § 5 Absatz 8, Satz 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: 'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um EUR 28.365,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 1999/III).' b) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.05.2000 ist das Grundkapital um EUR 210.000,00 bedingt erhöht worden (Bedingtes Kapital 2000/I). Nach Ausgabe von Bezugsaktien und Ausübung von Bezugsrechten beträgt das Bedingte Kapital 2000/I noch EUR 23.940,00. Die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen ist am 08.05.2005 erloschen, so dass nur noch bereits ausgegebene Aktienoptionen ausgeübt werden können. Diese beziehen sich auf den Bezug von bis zu
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