
Getreu dieser Beurteilung darf man Elektrische Zigaretten weiterverkaufen, ferner gelten sie in keiner Weise als Medizin. Die Anklage ging von den Herstellern aus, zumal jenes Bundesinstitut für Arzneimittel die Dampfer mit Nikotin als Medizin zur Raucherentwöhnung einstufen wollte.
Ohne Approbation hätte man dadurch solche Modellvarianten verbieten müssen. Getreu der Beurteilung aus Köln handelt es sich bei den Nikotin Liquids nicht um Medikamente. Den Rechtanwälten nach kann jene innoavtive technische Erneuerung, die beträchtlich weniger gesundheitsschädigend ist als herkömmliche Zigaretten, vorläufig weitervertrieben werden. Derzeit ist das Urteil keineswegs rechtskräftig.
Die Funktion der E-Zigarette ist ziemlich simpel. Ein elektrisch betriebener Verdampfer verdampft die Flüssigkeit innerhalb des Cartomizers. Diese Flüssigaromen sind in verschiedenen Varianten und ohne oder mit Nikotindosis verfügbar. Diese Liquids mit Nikotin waren auch Impuls der Auseinandersetzung. Selbstverständlich wird bei gewöhnlichen Zigaretten aus Tabak ebenso Nikotin eingeatmet.
Vermutlich hatten jene Gegner der E-Zigarette keine anderen Anhaltspunkte und haben es folglich mithilfe der Liquids aus Nikotin versucht. Wesentlich ist, daß beim Elektrisch Rauchen im Unterschied zur Tabakzigarette keinerlei toxische Stoffe verbrannt werden. Der E-Smoker nimmt zum Beispiel keine gefährlichen Elemente wie Teer auf. Wenngleich es keinerlei eindeutigen Verbraucherzahlen gibt, geht man von 1,5 Mio. bis 2 Mio. E-Smokern aus - Mit steigender Tendenz.
Ungeachtet dessen hat jene technische Neuerung in gewissen Regionen einen problematischen Stand. In NRW wurde derzeit ein Verbot der E Zigaretten beschlossen. Mechthild Dyckmans, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, sprach sich unlängst Pro eines Verbotes aus. Des Weiteren befasst sich eine EU Kommission mit der Beurteilung der Elektrischen Zigarette. Bleibt abzuwarten welche Richtung jene Thematik einschlägt.
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