Köln (ots) - Im Frühjahr rüsten knapp eine Million deutsche Caravaner und Wohnmobilisten ihre Gefährte wieder für die Saison. Doch vor dem Trip sollten Campingfreunde ihr Haus auf Rädern gründlich inspizieren: "Besonderes Augenmerk gilt den Reifen", sagt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander und betont: "Dabei auf Risse, Beulen und poröse Stellen achten." Anschließend den Luftdruck überprüfen. Selbst wenn die Reifen noch ausreichend Profil (mindestens zwei Millimeter) aufweisen, wird der Austausch der Pneus nach spätestens sechs Jahren sinnvoll.
"Bei der Flüssiggasanlage heißt es für Laien: Finger weg! Denn jedes Leck kann zur Explosion führen", warnt Sander. Reparaturen unbedingt einer Fachwerkstatt überlassen. Wie vorgeschrieben checken die TÜV Rheinland-Spezialisten überdies das Bauteil alle zwei Jahre - in der Regel bei der Hauptuntersuchung. Wer im Urlaub keine unliebsame Überraschung erleben will, kann vor der Fahrt die Gasanlage bei den TÜV Rheinland-Prüfstellen für 37 Eirpkontrollieren lassen.
Damit die Fahrzeuge bei Ausweichmanövern und Bodenwellen nicht ins Schlingern geraten, testen die TÜV Rheinland-Fachleute außerdem die Stoßdämpfer mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,8 Tonnen für 5,50 Euro. Die Prüfung der Bremsflüssigkeit bei Wohnmobilen, zum gleichen Preis, macht den Urlaubscheck komplett. Einige TÜV Rheinland-Prüfstellen bieten darüber hinaus eine Gewichtskontrolle der voll beladenen Fahrzeuge an. Denn wer von der Polizei mit "Übergewicht" erwischt wird, muss mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen. Das zulässige Gesamtgewicht steht im alten Kfz-Schein unter Ziffer 15 oder in Feld 2 des neuen Zulassungsdokuments Teil 1. "Wichtig ist zudem die korrekte Stützlast, also das Gewicht, das auf die Anhängerkupplung drückt", erklärt TÜV Rheinland-Experte Sander. Auch diese Angabe findet sich im Kfz-Schein oder der Zulassungsbescheinigung in Feld 13.
Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gespanne auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrtstraßen statt 80 km/h Tempo 100 fahren. "Dazu müssen unter anderem das Zugfahrzeug und der Wohnanhänger entsprechende Bedingungen erfüllen. Hier helfen wir weiter und stellen auch die erforderlichen Bescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle aus", berichtet TÜV Rheinland-Experte, Hans-Ulrich Sander.
Originaltext: TÜV Rheinland AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2
Pressekontakt: Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen: Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290 Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse
"Bei der Flüssiggasanlage heißt es für Laien: Finger weg! Denn jedes Leck kann zur Explosion führen", warnt Sander. Reparaturen unbedingt einer Fachwerkstatt überlassen. Wie vorgeschrieben checken die TÜV Rheinland-Spezialisten überdies das Bauteil alle zwei Jahre - in der Regel bei der Hauptuntersuchung. Wer im Urlaub keine unliebsame Überraschung erleben will, kann vor der Fahrt die Gasanlage bei den TÜV Rheinland-Prüfstellen für 37 Eirpkontrollieren lassen.
Damit die Fahrzeuge bei Ausweichmanövern und Bodenwellen nicht ins Schlingern geraten, testen die TÜV Rheinland-Fachleute außerdem die Stoßdämpfer mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,8 Tonnen für 5,50 Euro. Die Prüfung der Bremsflüssigkeit bei Wohnmobilen, zum gleichen Preis, macht den Urlaubscheck komplett. Einige TÜV Rheinland-Prüfstellen bieten darüber hinaus eine Gewichtskontrolle der voll beladenen Fahrzeuge an. Denn wer von der Polizei mit "Übergewicht" erwischt wird, muss mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen. Das zulässige Gesamtgewicht steht im alten Kfz-Schein unter Ziffer 15 oder in Feld 2 des neuen Zulassungsdokuments Teil 1. "Wichtig ist zudem die korrekte Stützlast, also das Gewicht, das auf die Anhängerkupplung drückt", erklärt TÜV Rheinland-Experte Sander. Auch diese Angabe findet sich im Kfz-Schein oder der Zulassungsbescheinigung in Feld 13.
Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gespanne auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrtstraßen statt 80 km/h Tempo 100 fahren. "Dazu müssen unter anderem das Zugfahrzeug und der Wohnanhänger entsprechende Bedingungen erfüllen. Hier helfen wir weiter und stellen auch die erforderlichen Bescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle aus", berichtet TÜV Rheinland-Experte, Hans-Ulrich Sander.
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