
Bisher sind für die Genehmigung von baulichen Veränderungen an Atomanlagen die Länder zuständig. Dies könnte beim Rückbau der Atomkraftwerke zu erheblichen Zeitverzögerungen führen. Daher will der Bund den Ländern diese Kompetenz entziehen. Dafür wäre allerdings eine Verfassungsänderung notwendig. Für die technische Abwicklung wird im Ministerium das sogenannte Konvoi-Verfahren diskutiert, mit dessen Hilfe bereits in den 80er-Jahren der Bau von Kernkraftwerken vereinheitlicht werden sollte. Doch dies scheiterte schon damals an der föderalen Struktur des deutschen Genehmigungsrechts.
Folglich dürfte es auch beim Rückbau der AKWs schwer werden, ein einheitliches Verfahren zu entwickeln. Das Ministerium will nun gemeinsam mit den Betreibern nach einer Lösung suchen. Eine Sprecherin wollte keine Details zu dem geplanten Treffen nennen, bestätigte aber entsprechende Äußerungen von Axel Vorwerk, im Ministerium zuständig für die Reaktorsicherheit, auf der Jahrestagung Kerntechnik in Stuttgart.
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